Kreis Minden-Lübbecke: Falsche Quarantäne-Bescheide im Umlauf
Polizei-Notruf ist keine Info-Hotline
Minden/Lübbecke
Im Kreis Minden-Lübbecke sollen gefälschte Quarantänebescheide verschickt worden sein.
In den Bereichen Minden und Porta Westfalica sollen diese in geringer Zahl aufgetaucht sein. Die Schreiben erwecken den Eindruck, vom Gesundheitsamt des Kreises zu stammen. Dies ist nicht der Fall. Der Kreis hat diese Fälle der Polizei gemeldet.
Weiterhin erreichen den Kreis zahlreiche Bürgeranfragen zu den geltenden Regelungen. Die Coronaregionalverordnung, die das Land NRW am Dienstag unter anderem für den Kreis Minden-Lübbecke erlassen hat, gilt weiterhin, solange der Inzidenzwert nicht nachhaltig unter den Wert von 200 gesunken ist. Die Allgemeinverfügung, die der Kreis als Reaktion auf die leider immer noch hohe Zahl der Neuinfektionen erlassen hat, gilt zunächst bis zum 31. Januar. Hier geht es zur Allgemeinverfügung im Wortlaut.
In ihr bittet der Kreis alle Bürgerinnen und Bürger dringend, die eigene Wohnung nur zu verlassen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. „Dieser Appell stand schon in unseren vorangegangenen Allgemeinverfügungen“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. „Damit meinen wir nicht, dass die Menschen nicht mehr allein im Wald spazieren gehen dürfen oder ähnliches. Es handelt sich nicht um ein Verbot, sondern um die nachdrückliche Bitte, die eigenen sozialen Kontakte einzuschränken. Wir hätten uns selbst gewünscht, dass diese Allgemeinverfügung gar nicht mehr notwendig gewesen wäre, aber die Lage hier im Kreis lässt das leider noch nicht zu. Wir brauchen dringend eine Entspannung der Lage, um die Menschen, die besonders unter der Pandemie zu leiden haben, zu schützen und zu entlasten.“
Anna Katharina Bölling
Zudem bittet die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke darum, für Nachfragen rund um die geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht den Polizei-Notruf 110 zu benutzen. Seit geraumer Zeit gehen zu dieser Thematik im Durchschnitt annähernd 100 Anrufe pro Tag in der Leitstelle in Minden ein. Besonders häufig klingeln die Telefone in den Nachmittags- und Abendstunden.
Zwar zeigt die Polizei grundsätzlich Verständnis für derartige Nachfragen, „jedoch darf dadurch der Notruf 110 nicht blockiert werden“, machen die Beamten deutlich. Nicht nur die Vielzahl der Anrufe, sondern auch die mitunter sehr zeitintensiven Gespräche stellen eine zusätzliche Belastung für die dort tätigen Einsatzbearbeiter dar. Die sind durch die Bewältigung des Einsatzgeschehens rund um die Uhr sehr gut ausgelastet, so die Polizei. Ratsuchende werden gebeten, das Bürgertelefon des Kreises unter der Rufnummer 0571/807-15999 zu nutzen. Dies ist werktags von 9 bis 12 Uhr und von montags bis donnerstags auch am Nachmittag zwischen 14 und 16 Uhr besetzt, zudem samstags von 10 bis 13 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben einer Polizeileitstelle gehören unter anderem die Bearbeitung von Notrufen, die kreisweite Vergabe der Einsätze sowie deren Koordination. Zudem erfolgen hier die Führung von Sofortlagen, diverse Alarmierungen und Dokumentationen. Allein im vergangenen Jahr registrierte die Polizei kreisweit über 30.000 von außen veranlasste Einsätze.
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