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FFP2-Maskenpflicht bleibt zunächst bestehen - Warnstreik am 27. Februar kann zu Einschränkungen führen

MKK: Ab 1. März entfällt die Testpflicht im Krankenhaus

Minden/Lübbecke

Ab dem 1. März müssen Besucher des Johannes-Wesling-Klinikums Minden, der Krankenhäuser Rahden, Lübbecke und Bad Oeynhausen sowie des Medizinischen Zentrums für Seelische Gesundheit und der Auguste-Viktoria-Klinik keine Corona-Schnelltests mehr vorweisen.

Auch am Johannes-Wesling-Klinikum in Minden  entfällt ab 1. März die Corona-Testpflicht.

Der Gesetzgeber hat die entsprechende Testpflicht abgeschafft. Weiterhin sind Besucherinnen und Besucher aber gesetzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske im Krankenhaus zu tragen. Das Ende der Maskenpflicht für Besucher hat der Gesetzgeber für den 7. April angekündigt. Für Patienten sowie für Mitarbeitende entfällt ab dem 1. März auch die Maskenpflicht. Damit enden weitreichende, seit knapp drei Jahren anhaltende Hygieneauflagen aufgrund der Corona-Pandemie bei den Mühlenkreiskliniken.

Die Besuchszeiten werden ausgeweitet. Künftig sind Besuche in der Zeit von 13 bis 20 Uhr möglich. In der Auguste-Viktoria-Klinik gelten Besuchszeiten von 10 bis 19 Uhr.

Dank an die Beschäftigten

Die Mühlenkreiskliniken bedanken sich bei allen Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen für das gewissenhafte Einhalten der Hygienevorschriften in den vergangenen Jahren. Ein ganz großes Dankeschön des Vorstands geht an die mehr als 5200 Beschäftigen der Mühlenkreiskliniken: „Die vergangenen Jahre waren für alle sehr herausfordernd. Von heute auf morgen hat sich für viele Beschäftigten der Arbeitsalltag komplett geändert – und das bis heute. Ohne das Engagement und die große Unterstützung unserer Mitarbeitenden für die nicht immer einfachen Maßnahmen, wären die Mühlenkreiskliniken nicht so gut durch die Krise gekommen. Damit haben unsere Beschäftigten dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Minden-Lübbecke während der Pandemie gesundheitlich immer bestmöglich versorgt waren. Daher gilt unser großer Dank unseren Mitarbeitenden“, sagen der Vorstandsvorsitzende Dr. Olaf Bornemeier und der Medizinische Vorstand Dr. Jörg Noetzel.

Mögliche Einschränkungen wegen Warnstreik 

Aufgrund eines Warnstreikaufrufs der Gewerkschaft Verdi kann es am Montag, 27. Februar, an allen MKK-Standorten zu Einschränkungen bei der Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten kommen. Über eine Notdienstvereinbarung zwischen den Mühlenkreiskliniken und der Gewerkschaft Verdi ist eine Notfallversorgung gesichert. „Wir bitten die Patientinnen und Patienten um ihr Verständnis“, so die MKK.

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