Frau aus Porta Westfalica war durch Prüfung gefallen
Klausurenstreit: Jurastudentin kann hoffen
Porta Westfalica/Münster (WB). Eine Jurastudentin aus Porta Westfalica könnte ihr Jura-Examen doch noch bestehen. Die Frau war durch die Prüfung gerasselt und danach bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen.
Sie hatte beanstandet, dass bei fünf ihrer Prüfungsklausuren die Qualifikation der Korrektoren nicht den Vorschriften entsprochen hätten. Ein Urteil hat das OVG am Donnerstag allerdings nicht gefällt. Der Grund: Das Justizprüfungsamt hatte seinen Bescheid aufgehoben. Das bedeutet zwar nicht, dass die Studentin die Prüfungen noch einmal schreiben kann. Aber fünf ihrer sechs Klausuren werden noch einmal neu bewertet. Dieses Mal von Prüfern, die dafür auch vorgesehen sind.
Das Juristenausbildungsgesetz des Landes regelt, dass die Prüfer, die die fünfstündigen Klausuren bewerten, zum Beispiel Rechtsanwälte, Richter oder Behördenjuristen sein müssen. Das Gesetz sagt aber auch: Einer der beiden Prüfer soll ein Jura-Professor oder Jura-Privatdozent sein. Im Kern geht es um die Bedeutung des Wortes „soll“ im Gesetz. Bedeutet es, dass in der Regel ein Professor die Arbeit bewerten muss und nur im Ausnahmefall davon abgewichen werden darf? Oder hat das Wort eher die Bedeutung von „kann”?
Das Land hatte vor der Sitzung in Münster erklärt, nicht genügend Professoren für diese Aufgabe zu finden. So hätten 2016 bei 9344 Klausuren in 367 „Klausurpaketen“ nur 53 Hochschullehrer zur Verfügung gestanden, die 14 Prozent der Klausuren korrigiert hätten. Im Jahrgang der Frau aus Porta Westfalica seien nur 22 Prozent der Klausuren von Hochschullehrern korrigiert worden. Und für die Strafrechtsklausur habe kein einziger Professor zur Verfügung gestanden.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage noch abgewiesen. Doch das OVG in Münster ließ die Berufung zu. „Denn es ist ein grundsätzliches Problem, das nicht nur diese Frau betrifft“, sagt Gerichtssprecherin Dr. Gudrun Dahme. Az.: 14 A 2995/19
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