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Corona-Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke weist auf Ausgangsbeschränkungen hin und fordert auf, nur wenige Menschen zu treffen

Auch an den Festtagen gelten Regeln

Lübbecke/Minden (WB)

Seit Mittwoch gilt für den Kreis Minden-Lübbecke eine Allgemeinverfügung zum Coronaschutz.

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Landrätin Anna Katharina Bölling bei einer Pressekonferenz mit dem Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke. Foto: Arndt Hoppe

Hier noch einmal im Überblick die wichtigsten Regeln, die bis einschließlich 10. Januar im ganzen Kreisgebiet gelten.

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist jeweils von 21 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages untersagt. Ausnahmen gelten – sofern dringend erforderlich – für berufliche Tätigkeiten, Versorgung von Tieren, Arzt- oder Tierarztbesuche und die Begleitung Sterbender.

Für die Ausgangsbeschränkungen an Weihnachten und Silvester sind folgende Zeiten angeordnet: in den Nächten 24. bis 26. Dezember jeweils von Mitternacht bis 4 Uhr des Folgetages, in der Silvesternacht von 1 Uhr bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen.

Bis 10. Januar gilt: Jeder wird angehalten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Private Treffen – auch in Wohnungen – sind auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Dabei dürfen insgesamt höchstens fünf Personen anwesend sein. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Für die Weihnachtsfeiertage, 24. bis 26. Dezember, dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Das entspricht des Regeln in NRW.

Der Krisenstab empfiehlt weiterhin auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Wegen des grundsätzlichen Rechtes auf Religionsausübung gilt im Kreis aber, dass Gottesdienste in Innenräumen auf maximal 100 Personen und 45 Minuten beschränkt werden. Diese Regelung hat der Kreis nach intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Landesministerium und der Staatskanzlei so festgelegt.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass es derzeit erhebliche Ausbrüche in den Alten- und Pflegeheimen gibt. Das Personal arbeite dort seit geraumer Zeit an der absoluten Grenze der Belastbarkeit. Gleichzeitig seien Besuche an den Festtagen wichtig. Deshalb die Bitte: die Besuche möglichst mit den Einrichtungen abstimmen und die gesamte Weihnachtszeit und den Jahreswechsel für Besuche nutzen.

Hier geht‘s zur neuen Allgemeinverfügung des Kreises (PDF).

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