Verschärfte Schutzmaßnahmen für den Kreis Minden-Lübbecke
Jetzt auch im Auto mit Maske
Mit einer sogenannte Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Minden-Lübbecke auf die hohen Infektionszahlen. Die Maßnahmen gelten seit Freitag, 11. Dezember.
Minden (WB). In NRW gilt seit Dezember die grundsätzliche Regel, dass Treffen ohne Mindestabstand im öffentlichen Raum nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten gestattet sind – plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
Seit Freitag gelten im Kreis Minden-Lübbecke zusätzlich einige neue Maßnahmenzum Infektionsschutz:
Auf das gemeinsame Singen bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird weiter verzichtet. Draußen ist dies nur mit Maske und 2-Meter-Abstand zulässig.
An Schulen wird die Maskenpflicht ausgedehnt im Unterricht auf Grundschulen und Offenen Ganztag sowie von 6 bis 18 Uhr auf das ganze unmittelbaren Umfeld von Schulen.
Musik-Präsenzunterricht ist auch in Form von Einzelstunden nicht mehr erlaubt.
Sport- und Schwimmhallen werden geschlossen, nur noch prüfungsrelevanter Unterricht darf dort stattfinden.
Die Kundenanzahl in Einzelhandel wird auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzt. Zuvor galt bei Ladenlokalen unter 800 Quadratmetern eine Begrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
In Betrieben gilt jetzt grundsätzliche Maskenpflicht, sobald in den Räumlichkeiten mehr als eine Person anwesend ist. Vorher galt diese Pflicht nur bei Besuchsverkehr oder wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bei gemeinsamen Autofahrten von Personen aus verschiedenen Haushalten gilt Maskenpflicht.
In Alten- und Pflegeheimen haben Pflegekräfte und Besucher FFP-2-Masken zu tragen.
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