Bundesgerichtshof verwirft Revision des Urteils gegen 63-Jährigen wegen versuchten Totschlags
Preußisch Oldendorfer bleibt in Haft
Preußisch Oldendorf
Das Urteil von sechs Jahren und sechs Monaten Haft wegen versuchten Totschlags gegen einen 63-Jährigen aus Preußisch Oldendorf ist rechtskräftig. Dessen Anwalt hatte gegen das im Februar am Landgericht in Bielefeld gefällte Urteil Revision eingelegt, diese war jedoch nicht erfolgreich.
Das bestätigte Phil Gabler, Sprecher des Landesgerichts, jetzt auf Anfrage. Er erklärte: „Die 4. Strafkammer des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen.“ Der 63-jährige Preußisch Oldendorfer war von der 10. Strafkammer des Landgerichts schuldig befunden worden, dass er mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt habe, als er alkoholisiert im Streit mit einem Messer auf seinen Nachbarn eingestochen hatte. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hatte das Schwurgericht das Strafmaß auf sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe festgesetzt.