Bürgerinitiative fordert eine Neubewertung der Gutachten
Rahden: Zu starke Erschütterungen durch Meierguss?
Rahden
Bei der Durchsicht der Gutachten zur Produktionserweiterung der Eisengießerei Meierguss am Rande der Innenstadt von Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) sind dem Aktionsbündnis „lebenswertes Rahden“ weitere erhebliche „Ungereimtheiten“ aufgefallen.
Erst im vergangenen Jahr hatte die Bezirksregierung Detmold eine umstrittene Erweiterung der Produktion der Schwermetallindustrie mitten in einem Wohngebiet genehmigt.
Für die Produktionserweiterung musste die Firma Meierguss unter anderem durch Erschütterungsgutachten nachweisen, dass der Betrieb der Anlage keine gravierenden Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung hat, schreibt die Initiative.
Werte überschritten
Im ersten Gutachten von 2020 sei dazu festgestellt worden, dass die Werte in einem Haus in der unmittelbaren Nachbarschaft der Firma Meierguss sicher überschritten und somit nachts erhebliche Belästigungen durch den geplanten Nachtbetrieb zu erwarten seien.
„Die überwachende Bezirksregierung Detmold schloss daraufhin mit der Firma Meierguss einen öffentlichen Vertrag, in dem sich das Unternehmen verpflichtete, die Lärmbelästigungen zu reduzieren“, heißt es von der Initiative.
Weitere Gutachten
Im Jahr 2021 seien in der angrenzenden Nachbarschaft der Firma Meierguss in einem Haus weitere Erschütterungsuntersuchungen durchgeführt. In dem Haus wurden nach dem ersten Gutachten (2020) scheinbar weitere bauliche Maßnahmen zur Verminderung der Erschütterungen durchgeführt.
„Trotz aller Umbaumaßnahmen in diesem Haus und bei der Firma Meierguss wurden auch im zweiten Erschütterungsgutachten (2021) Überschreitungen der Erschütterungswerte in diesem Gebäude festgestellt“, schreibt die Initiative.
Räume „umgewidmet“
Pikant aus Sicht der Bürger: In der aktuellen Version des Erschütterungsgutachtens 2021 stehe zwar eindeutig, dass „die Anforderungen der Norm für Wohnräume sowohl nachts als auch tagsüber nicht eingehalten werden. Da das Zimmer nach Aussage der Bewohner jedoch derzeit ausschließlich als Ankleidezimmer genutzt wird, ist es demnach aus gutachterlicher Sicht nicht als Wohnraum, sondern als Nebenraum (wie z.B. Küche, Flur, WC/Bad) zu betrachten und gilt demnach nicht als schutzbedürftiger Raum, sodass die Anforderungen der Norm hinsichtlich Erschütterungsschutz entfallen.“
„Diese Interpretation der Untersuchungen lässt uns sprachlos zurück“, sagt Daniela Ortgies vom Aktionsbündnis: „Ein Raum wird einfach umbenannt, und dann ist alles in Ordnung, obwohl die Erschütterungen nachweislich weiterbestehen? Nach unserem Verständnis hätten, aufgrund der erhöhten Werte, weitere Erschütterungsuntersuchungen in schutzbedürftigen Räumen und auch in weiteren direkt an die Firma Meieruss angrenzenden Häusern erfolgen müssen. Bei der Durchsicht der Gutachten, hat man den Eindruck, was nicht passt, wird passend gemacht“, moniert die Anwohnerin.
Weitere Unklarheiten
Aufgrund der hohen Überschreitung der Werte könne nicht ausgeschlossen werden, dass an in den anderen Häusern ebenfalls deutliche Überschreitungen vorliegen, meint das Aktionsbündnis. „An manchen Tagen klirren die Gläser im Schrank“, wird aus dem Umfeld des Aktionsbündnisses immer wieder berichtet. „Leider verlieren wir als Anwohner immer mehr das Vertrauen in die überwachende Behörde in Detmold“, sagt Marion Spreen.
„Die Unterlagen sind nicht online einsehbar, können aber jedoch von jedem über das Umweltinformationsgesetz bei der Bezirksregierung Detmold angefordert werden“, sagt Spreen: „Wir verlangen eine Neubewertung der Erschütterungsgutachten und Aufklärung von der Bezirksregierung Detmold“.
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