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Zum Amtsantritt gibt es für jeden einen Baum: Die sieben Rahdener Ortsvorsteher sind ernannt worden

Erste Ansprechpartner der Bürger

Rahden

Eigentlich hätte es vor wenigen Tagen im Rathaus zur feierlichen Ernennung der Rahdener Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten kommen sollen.

wn

Aber auch dieses Zusammentreffen musste aufgrund der sich in Rahden zuspitzenden Corona-Lage abgesagt werden.

Stattdessen wurden die Ernennungsurkunden postalisch an die Ortsvorsteher versandt. Alle freuten sich darüber hinaus über ein weiteres Geschenk aus dem Rathaus: Statt der üblichen Blumensträuße fanden sieben Jungbäume ein neues Zuhause. Uli Eickenhorst (Varl), Jürgen Meyer (Sielhorst), Thorsten Klein (Kleinendorf), Bianca Winkelmann (Preußisch Ströhen), Christian Krüger (Tonnenheide), Sven Reimers (Wehe) und Frank Holtmann (Rahden) haben sich – so hörte dieses Zeitung – darüber sehr gefreut.

Welche Aufgaben hat eigentlich ein Ortsvorsteher? Bürgermeister Dr. Bert Honsel zitiert dazu aus der Hauptsatzung der Stadt Rahden. Die früheren Gemeinden Kleinendorf, Preußisch Ströhen, Rahden, Sielhorst, Tonnenheide, Varl und Wehe bilden die Ortschaften der Stadt Rahden. Sie führen ihren früheren Gemeindenamen, so wie man ihn vor der Kommunalen Gebietsreform in den 70er Jahren kannte.

Für jede Ortschaft hat der Rahdener Stadtrat einen Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss – so schreibt es die Hauptsatzung vor – in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder zumindest angehören können.

Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Zuge dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Fachausschuss der Stadt weiterzuleiten. Der Rat beziehungsweise der Ausschuss sollen den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, anhören.

Der Bürgermeister kann den Ortsvorsteher außerdem mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Dieser führt die Geschäfte dann in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.

Die sieben Amtsinhaber erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Daneben steht ihnen Verdienstausfall zu. Die Höhe des Verdienstausfalls wird auf folgende Höchstbeträge begrenzt: für die Ortsvorsteher der Ortschaften Rahden, Kleinendorf, Varl, Preußisch. Ströhen, Wehe und Tonnenheide 70 Euro im Monat und für den Ortsvorsteher der Ortschaft Sielhorst 50 Euro monatlich.

Der Bürgermeister ist berechtigt, den Ortsvorsteher in geeigneten Fällen für den Bereich seiner Ortschaft mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen. Unter anderem zählen die Amtsinhaber bei Alters- und Ehejubiläen zu den offiziellen Gratulanten der Stadt Rahden – im Jahr 2020 allerdings stark eingeschränkt durch die Corona-Pandemie.

Außerdem konnten die Ortsvorsteher bislang auch Kopien von Urkunden und anderen Bescheinigungen beglaubigen. Dies war ein Service, der auf Telefonanruf sehr hilfreich für die Bürger war, wenn es mal schnell gehen musste, weil das Rathaus gerade nicht geöffnet war.

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