Nachweis auch im Kreis Minden-Lübbecke
Vier Wolfssichtungen in NRW
Rahden
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat Wolfsnachweise in den Kreisen Minden-Lübbecke, Steinfurt, im Oberbergischen Kreis sowie in Münster bestätigt.
Am 30. November wurde gegen 22 Uhr ein Wolf bei Münster gefilmt, der über einen Acker lief und dann eine Straße kreuzte. Das war in der Nähe des Autobahnkreuzes Münster-Süd. „Autobahnen stellen für Wildtiere schwer überwindbare Barrieren dar. Wölfe treffen auf ihren Fernwanderungen oft auf solche Barrieren und müssen sich dann auf der Suche nach einer Querungsmöglichkeit orientieren.“, sagte ein LANUV-Sprecher.
Am 2. Dezember gegen 9.20 Uhr erfasste eine Wildkamera einen Wolf in einem Wald bei Radevormwald (Oberbergischer Kreis). Und am 9. Dezember fotografierte ein Autofahrer einen Wolf in einem Wald bei Emsdetten (Kreis Steinfurt). Am 10. Dezember filmte eine Spaziergängerin schließlich gegen 9.30 Uhr einen Wolf auf einem Acker in Rahden im Kreis Minden-Lübbecke.
Alle Beobachtungsorte wurden von den regionalen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern überprüft. Das Bildmaterial wurde vom LANUV und von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft.
Geschlecht, Identität und Verbleib der nachgewiesenen Wölfe sind nicht bekannt. Übergriffe auf Nutztiere oder aktive Annäherungen an Menschen sind laut LANUV in keinem Fall mit den aufgeführten Beobachtungen in Verbindung zu bringen.
Bei Begegnung Ruhe bewaren
„Wölfe verlassen spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres das elterliche Rudel und wandern mitunter mehrere hundert Kilometer. Dabei bewegen sie sich in unbekanntem Gelände. Abwandernde Jungwölfe sind meist bei Nacht im Schutz der Dunkelheit unterwegs und werden in der Regel nicht bemerkt. Wenn sie bei Tage im offenen Gelände beobachtet werden, laufen sie auf der Suche nach einer geeigneten Deckung oft im hohen Tempo“, sagte der Sprecher.
Gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien für das Monitoring von Wölfen in Deutschland werden Beobachtungen ohne Bildbeleg oder mit unvollständigen Angaben zu Ort und Zeitpunkt als unbestätigte Hinweise erfasst. Das zugrundeliegende Bildmaterial muss in der Qualität (Schärfe, Beleuchtung, Auflösung, Perspektive usw.) so gut sein, dass eine Unterscheidung zwischen Wölfen und wolfsähnlichen Hunden zuverlässig möglich ist.
Wer einem Wolf begegnet, sollte sich ruhig verhalten. Läuft der Wolf nicht weg, sollte man sich groß machen und klatschen, um ihn zu vertreiben.
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