„Enercity“ hält an Plänen fest und will „frühestens Ende 2022“ in der Tiefenriede in Stemwede bauen
Kreis genehmigt fünf Windräder
Drohne/Haldem
Eigentlich hätten im Bereich Tiefenriede in Drohne/Haldem seit Jahren Windräder stehen können.
Die Gemeinde Stemwede hat dieses Gebiet für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Es liegt im Dreieck zwischen Haldem, Drohne und der Landesgrenze zu Bohmte.
Es gibt dort nur relativ wenige Anwesen. Außerdem ist die Tiefenriede durch die hohen Windräder gleich hinter der Grenze auf Bohmter Gebiet schon „vorbelastet“. Entsprechend groß war 2017 die Vorfreude von Investoren und Grundstücksbesitzern. Sie hofften auf hohe Erlöse aus dem Stromverkauf dank Subventionen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Stichwort Einspeisevergütung) beziehungsweise auf Pachteinnahmen für die Turbinen-Standorte.
Doch aus dem schnellen Geld wurde bis heute nichts. Potenzielle Windkraft-Investoren überzogen den Kreis Minden-Lübbecke (er ist die zuständige Genehmigungsbehörde für jedes Windrad) mit Klagen, weil sie aus ihrer Sicht ihre Vorhaben zu Unrecht behindert sahen. Es ging um einzelne Standorte innerhalb des Vorranggebietes und um ungeliebte auferlegte Auflagen seitens des Kreises.
Durch ihre Klagen behinderten sich die potenziellen „Windmüller“ in der Tiefenriede gegenseitig. Zu ihnen gehörten nach Angaben von Kreis-Sprecherin Sabine Ohnesorge das Oppendorfer Unternehmen Mühlheider Energieanlagen (Inhaber Wilfried Winkelmann) und der Investor Friedrich Siekmeyer. Letzterer habe laut Ohnesorge sogar eine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Minden-Lübbecke erhoben, weil die Genehmigungsbehörde ihm noch nicht den geforderten Vorbescheid erteilt habe.
Immerhin: Jetzt deutet sich an, dass es in der Tiefenriede in Sachen Windrad-Aufstellung zumindest etwas vorangehen könnte. Der Kreis hatte als Untere Umweltschutzbehörde der Firma „Enercity Erneuerbare Nordwest GmbH“ (vormals Firma Gamesa) aus Oldenburg bereits im August 2017 eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen erteilt. Ursprünglich hatte Gamesa sogar zehn Anlagen beantragt, doch dies lehnte der Kreis ab.
Das Unternehmen bekam die Genehmigung, zumindest fünf Turbinen des Typs Gamesa G132 auf den Grundstück-Gemarkungen in Drohne (ein Windrad) und Haldem (vier Windräder) zu errichten. Doch dagegen klagten andere Investoren.
Aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sowie eines zwischen dem Kreis und der Enercity getroffenen Vergleichs wurde in der vergangenen Woche ein Nachtragsbescheid erlassen. Demnach darf die Errichtung und Inbetriebnahme der fünf Windenergieanlagen – jede von ihnen hat eine Nennleistung von fünf Megawatt – zumindest theoretisch erfolgen.
Eine endgültige Gewähr, dass die Kräne anrollen können, gibt es immer noch nicht: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden. Dann würde sich das Vorhaben bis zu einer Entscheidung des Gerichts erneut verzögern oder sogar scheitern.
Falls bis zum 12. Februar keine Klage erhoben wird, dürfte Enercity die Windräder aufstellen. Seit der ersten Antragstellung 2017 hat der Gesetzgeber allerdings die finanziellen Ertragsmöglichkeiten für neue Windkraftanlagen erschwert. Wer als Windradbetreiber Stromeinspeisevergütungen im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekommen will, muss sich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligt haben. Diese Zeitung fragte bei Enercity an, ob die Pläne trotzdem realisiert werden sollen. „Wir halten weiterhin am Bau des Windparks in Stemwede fest. Unsere interne Planung sieht einen Baubeginn frühestens für Ende 2022 vor“, teilte Dirk Haushalter, Pressesprecher von Enercity, auf Anfrage dieser Zeitung mit.
„Der jetzt für Enercity erteilte Nachtragsbescheid enthält „Abänderungen von Nebenbestimmungen, die mit dem ursprünglichen Genehmigungsbescheid ausgesprochen worden waren“, heißt es in den „Amtlichen Bekanntmachungen“ des Kreises.
Dieser Bescheid liegt von Freitag, 29. Januar, bis Freitag, 12. Februar, bei der Gemeinde Stemwede (Fachbereich Bau und Planung), Buchhofstraße 13 in Levern, während der Dienststunden aus. Einsehbar ist er zudem bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Bürgerbüro, Portastraße 13 in Minden. Die Bekanntmachung und der Nachtragsbescheid werden zusätzlich im Internet unter www.minden-luebbecke.de/Service/Umwelt veröffentlicht.
„Nutzen Sie bitte auf Grund der Corona-Pandemie vordringlich die Einsichtnahme über das Internet“, bittet die Kreisverwaltung interessierte Bürger. „Sofern Sie keine Möglichkeit dazu haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einsichtnahmetermins im Kreishaus Minden-Lübbecke unter Telefon 0571/8070 oder bei der Gemeinde Stemwede unter Telefon 05745/788990 an. Oder Sie verweisen bei der Einlasskontrolle im Kreishaus Minden-Lübbecke auf Ihr Anliegen der Einsichtnahme.“
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