Angeklagter muss 60 Sozialstunden ableisten – Verfahren gegen ihn wird vorläufig eingestellt
Wegen übler Nachrede gegen Stemwederin vor Gericht
Stemwede/Rahden
War es der Frust über die Trennung von seiner Frau, der den Angeklagten zu solchen Anschuldigungen gegen seine Schwiegereltern getrieben hat? Ein 42 Jahre alter Mann aus der niedersächsischen Gemeinde Kirchdorf musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Rahden verantworten. Der Vorwurf: „Üble Nachrede“.
Wie sich herausstellte, hatte der Kirchdorfer per Anruf bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Espelkamp schwere Vorwürfe gegen seine Schwiegermutter, eine Tagesmutter aus Stemwede, erhoben. Doch die zuständige Sozialarbeiterin beim Kreis Minden-Lübbecke (Regionalteam Espelkamp), die die Kinderbetreuung der Stemwederin ständig kontrolliert und nach dem Anruf sofort aktiv geworden war, sagte das Gegenteil aus: Die Vorwürfe gegen die Tagesmutter würden allesamt nicht zutreffen.