Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Freitag, 20. Mai
385,0 – der Inzidenzwert sinkt weiter
Paderborn
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Freitagmorgen für den Kreis Paderborn eine Wocheninzidenz von 385,0 (-9,1) ausgewiesen (Stand: 0 Uhr). Das entspricht 1187 Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen.
Die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Fälle seit Pandemiebeginn beträgt laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) NRW nun 79.076 – 124 mehr als am Vortag. 106 neue Fälle datiert die Einrichtung in Bochum auf Donnerstag (siehe unten: Melde- und Übermittlungsverzug).
Am Donnerstag lag die tagesaktuell gemeldete Inzidenz bei 394,1, am Freitag vor einer Woche bei 498,5 und am Freitag vor einem Monat bei 931,8. Das LZG schätzt die Anzahl der aktuell Infizierten im Kreis auf 4200 (-300).
Das DIVI-Intensivregister gibt für den Kreis Paderborn an, dass 63 von 71 Intensivbetten belegt sind – 3 mit Corona-Fällen, davon werden 3 invasiv beatmet (Stand: 20.5., 12.00 Uhr, stündliche Aktualisierung, Erwachsenen-Intensivstationen). Insgesamt werden laut Kreis zurzeit 25 Corona-Patienten im Krankenhaus behandelt.
Inzidenzwerte
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am 20. Mai bei 361,7 (Vortag: 372,8) und in Deutschland bei 361,8 (383,2). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 334,7 (332,2) – Hochsauerlandkreis 482,2 (510,8) – Höxter 325,6 (350,7) – Lippe 365,2 (396,0) – Soest 367,1 (403,3).
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.
Seit Pandemiebeginn sind im Kreis Paderborn 218 Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion zu beklagen. Zuletzt ist am Mittwoch, 18. Mai, der Tod einer 78-jährigen Frau aus Paderborn vermeldet worden.
Blick auf die Altersverteilung
Nach Angaben des LZG sieht die Inzidenz im Kreis Paderborn wie folgt bei den verschiedenen Altersgruppen aus (gerundet; Stand: 20.5., 0 Uhr)
0 bis 4 Jahre: 102
5 bis 9 Jahre: 307
10 bis 14 Jahre: 470
15 bis 19 Jahre: 507
20 bis 24 Jahre: 443
25 bis 29 Jahre: 454
30 bis 34 Jahre: 426
35 bis 39 Jahre: 538
40 bis 44 Jahre: 553
45 bis 49 Jahre: 593
50 bis 54 Jahre: 404
55 bis 59 Jahre: 399
60 bis 64 Jahre: 343
65 bis 69 Jahre: 215
70 bis 74 Jahre: 215
75 bis 79 Jahre: 182
80 bis 84 Jahre: 105
85 bis 89 Jahre: 196
90+: 376
Impfungen
Impfungen in der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz:
- geimpft wird mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 12 bis 18 Uhr
- durchgeführt werden Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen (erste und zweite Booster-Impfung)
- jeder kann spontan vorbeikommen und sich impfen lassen (während der Öffnungszeiten)
- aus Gründen des Infektionsschutzes ist in der Impfstelle eine FFP2-Maske zu tragen
- weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen
Hintergrund
Das Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamts ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu COVID-19, zu den aktuellen Quarantäne- und Isolationsregeln sowie rund um das Thema Impfen gegen das Coronavirus.
www.kreis-paderborn.de/corona
www.kreis-paderborn.de/impfen
www.kreis-paderborn.de/schnelltest
Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Telefon 116117 wenden. In Notfällen wie Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung, und hier das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
(Coronaschutzverordnung in der seit dem 29. April gültigen Fassung).
Hintergrund: Fallzahlen
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Da die offizielle Corona-Inzidenz des RKI für den Kreis Paderborn nicht mehr das Infektionsgeschehen abbildete, wurde Ende Januar das Meldeverfahren des Kreises ans LZG verändert. „Bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen schaffen wir es nicht mehr, alle Fälle mit Meldebogen an das LZG zu übermitteln. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, erst einmal nur die Fallzahlen zu senden, und die Meldebögen im Nachgang nachzureichen“, sagte die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Constanze Kuhnert, am 27. Januar. Vom LZG gehen die Fälle ans RKI. Das Paderborner Kreisgesundheitsamt konzentriere sich "angesichts der derzeit explodierenden Zahlen auf seine originäre Aufgabe, die Eindämmung des Pandemiegeschehens", hieß es im Lagebericht des Kreises vom 3. Februar. Nach der Veränderung des Meldeverfahrens stieg die Inzidenz stark an und bildete das Infektionsgeschehen laut Kreis wieder ab.
Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) NRW führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das Robert-Koch-Institut (RKI) dazu: "Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt." Der genaue Infektionszeitpunkt der gemeldeten Fälle kann in aller Regel nicht ermittelt werden. Das Meldedatum an das Gesundheitsamt spiegelt daher am besten den Zeitpunkt der Feststellung der Infektion (Diagnosedatum) und damit das aktuelle Infektionsgeschehen wider. Durch den Meldeverzug sind die Daten die letzten Tage in der Grafik noch unvollständig und füllen sich mit den in den kommenden Tagen nachfolgend übermittelten Daten auf.
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