Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Mittwoch, 6. April: neue Besucherregeln im Brüderkrankenhaus
Inzidenz erneut stark gesunken
Paderborn
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Mittwochmorgen für den Kreis Paderborn eine erneut stark gesunkene Wocheninzidenz von 1336,9 (-276) ausgewiesen (Stand: 0 Uhr). Das entspricht 4122 Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen.
Beim Landeszentrum Gesundheit (LZG) NRW sind am Dienstag 404 Corona-Fälle aus dem Kreis Paderborn neu in die Statistik eingeflossen, davon datierte die Landeseinrichtung in Bochum 371 auf den Dienstag selbst (siehe unten: Melde- und Übermittlungsverzug).
Am Dienstag lag die Inzidenz bei 1612,9 und am Mittwoch vor einer Woche bei 1766,9. Das LZG schätzt die Anzahl der aktuell Infizierten im Kreis auf 12.500 (-500).
Das DIVI-Intensivregister gibt für den Kreis Paderborn an, dass 54 von 74 Intensivbetten belegt sind – 5 mit Corona-Fällen, davon werden 3 invasiv beatmet (Stand: 6.4., 15 Uhr, stündliche Aktualisierung, Erwachsenen-Intensivstationen). Insgesamt werden laut Kreis zurzeit 63 Corona-Patienten im Krankenhaus behandelt.
Seit Pandemiebeginn sind im Kreis Paderborn 214 Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion zu beklagen; die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Fälle beträgt 64.222.
Brüderkrankenhaus: FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regeln
Inzidenzwerte
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am 6. April bei 1115,9 (Vortag: 1184,4) und in Deutschland bei 1338,2 (1394). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 1365,9 (1460,2) – Hochsauerlandkreis 1476,3 (1584) – Höxter 1278,2 (1327,6) – Lippe 1202,7 (1271) – Soest 1065,1 (1210,9).
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.
Blick auf die Altersverteilung
Nach Angaben des LZG sieht die Inzidenz im Kreis Paderborn wie folgt bei den verschiedenen Altersgruppen aus (gerundet; Stand: 5.4., 0 Uhr)
0 bis 4 Jahre: 716
5 bis 9 Jahre: 1575
10 bis 14 Jahre: 1640
15 bis 19 Jahre: 1855
20 bis 24 Jahre: 1820
25 bis 29 Jahre: 1578
30 bis 34 Jahre: 1693
35 bis 39 Jahre: 1777
40 bis 44 Jahre: 1758
45 bis 49 Jahre: 1354
50 bis 54 Jahre: 1300
55 bis 59 Jahre: 1402
60 bis 64 Jahre: 1178
65 bis 69 Jahre: 702
70 bis 74 Jahre: 518
75 bis 79 Jahre: 495
80 bis 84 Jahre: 575
85 bis 89 Jahre: 470
90+: 639
Impfungen
Impfungen in der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz:
- geimpft wird montags und dienstags von 9 bis 17 Uhr sowie mittwochs bis freitags von 12 bis 20 Uhr
- durchgeführt werden Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen (erste und zweite Booster-Impfung)
- montags bis donnerstags kann jeder spontan vorbeikommen und sich impfen lassen (während der Öffnungszeiten)
- aus Gründen des Infektionsschutzes ist in der Impfstelle eine FFP2-Maske zu tragen
- weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen
Hintergrund
Das Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamts ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu COVID-19, zu den aktuellen Quarantäne- und Isolationsregeln sowie rund um das Thema Impfen gegen das Coronavirus.
www.kreis-paderborn.de/corona
www.kreis-paderborn.de/impfen
www.kreis-paderborn.de/schnelltest
Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Telefon 116117 wenden. In Notfällen wie Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung, und hier das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
(Coronaschutzverordnung in der ab dem 3. April gültigen Fassung).
Hintergrund: Fallzahlen
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Da die offizielle Corona-Inzidenz des RKI für den Kreis Paderborn nicht mehr das Infektionsgeschehen abbildete, wurde Ende Januar das Meldeverfahren des Kreises ans LZG verändert. „Bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen schaffen wir es nicht mehr, alle Fälle mit Meldebogen an das LZG zu übermitteln. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, erst einmal nur die Fallzahlen zu senden, und die Meldebögen im Nachgang nachzureichen“, sagte die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Constanze Kuhnert, am 27. Januar. Vom LZG gehen die Fälle ans RKI. Das Paderborner Kreisgesundheitsamt konzentriere sich "angesichts der derzeit explodierenden Zahlen auf seine originäre Aufgabe, die Eindämmung des Pandemiegeschehens", hieß es im Lagebericht des Kreises vom 3. Februar. Nach der Veränderung des Meldeverfahrens stieg die Inzidenz stark an und bildete das Infektionsgeschehen laut Kreis wieder ab.
Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) NRW führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das Robert-Koch-Institut (RKI) dazu: "Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt." Der genaue Infektionszeitpunkt der gemeldeten Fälle kann in aller Regel nicht ermittelt werden. Das Meldedatum an das Gesundheitsamt spiegelt daher am besten den Zeitpunkt der Feststellung der Infektion (Diagnosedatum) und damit das aktuelle Infektionsgeschehen wider. Durch den Meldeverzug sind die Daten die letzten Tage in der Grafik noch unvollständig und füllen sich mit den in den kommenden Tagen nachfolgend übermittelten Daten auf.
Startseite