Grundsteuer: Finanzamt zieht Bilanz nach Ende der Frist
85.500 Erklärungen im Kreis Paderborn abgegeben
Paderborn
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. „Im Finanzamt Paderborn liegen insgesamt 85.500 Erklärungen vor", erklärt Finanzamtleiter Martin Kaufmann. Das entspräche rund 70 Prozent. Davon wurden die meisten (rund 90 Prozent) digital abgegeben, so Kaufmann.
Der Leiter des Paderborner Finanzamt kündigte in einer Pressemitteilung nun weitere Schritte an. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, würden mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe aufgefordert werden.
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Abgabe weiterhin digital möglich
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont Kaufmann. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Kaufmann weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Info-Plattform weiter online, Hotline bleibt besetzt
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.
„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so der Leiter. „Die meisten Anliegen können wir am telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 05251/100-1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
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