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Die Coronalage am Samstag: 233 Infizierte – Inzidenzwert sinkt am Sonntag auf 37,7

17 neue Fälle im Kreis Paderborn

Paderborn

17 neue Corona-Fälle hat der Kreis Paderborn am Samstagnachmittag (Stand 15 Uhr) vermeldet. Den Angaben zufolge sind aktuell 233 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus infiziert.

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Symbolbild. Foto: dpa

Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn (89), Büren (44), Hövelhof (28), Bad Wünnenberg (15), Bad Lippspringe (14), Delbrück (11), Salzkotten (10), Borchen (8), Lichtenau (7) und Altenbeken (7).

Die Zahl der aufsummierten und laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt 6494, Stand 27. Februar, 15 Uhr. Die aufsummierte Zahl der Corona-Erkrankten, die eine akute Infektion überstanden haben und als genesen gelten, wurde um eins nach unten korrigiert und beträgt 6126. Unverändert 135 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben.

Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) wies am Sonntag eine Sieben-Tages-Inzidenz von 37,7 aus. Am Freitag lag dieser Wert noch bei 43,2 und am Samstag bei 42,2 (Datenstand jeweils 0 Uhr). Die Sieben-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“) ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 22. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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