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Die Coronalage im Kreis Paderborn: Beim 123. Todesfall handelt es sich um einen 69-Jährigen aus Bad Lippspringe

45 neue Fälle, 33 weitere Menschen genesen

Paderborn

Der Kreis Paderborn berichtet am Dienstagmittag von 45 neuen Corona-Fällen. Diesen stehen 33 weitere Menschen gegenüber, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben. Beim 123. Todesfall, den das LZG am Morgen vermeldet hatte, handelt es sich um einen 69-jährigen Mann aus Bad Lippspringe

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Symbolbild. Foto: dpa

Insgesamt sind derzeit (Stand 11 Uhr) im Kreis Paderborn 350 Menschen mit dem Virus infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn (163), Delbrück (46), Salzkotten (32), Borchen (22), Hövelhof (21), Altenbeken (19), Büren (16), Bad Lippspringe (14), Bad Wünnenberg (10), Lichtenau (7). Am Montag hatte der Kreis 14 Neuinfektionen bekannt gegeben.

59 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, von denen 20 intensivmedizinisch behandelt werden müssen. 1296 Menschen befinden sich in Quarantäne.

Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist für den Zeitraum 18. bis 25. Januar – wie bereits berichtet – eine Sieben-Tages-Inzidenz von 66,6 aus (Datenstand 26. Januar, 0 Uhr). Die Sieben-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.

Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt 5697 und die Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, 5224. 123 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben.

26. Januar 2021: die aktuellen Coronazahlen aus dem Kreis Paderborn Foto: Kreis Paderborn

Impfungen

Im Kreis Paderborn sind nach einer am Dienstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Montag, 25. Januar, 4966 (Montag: 4917) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2258 (2244) Heimbewohner und 2708 (2673) Angehörige von Pflegeberufen. Die Folgeimpfung haben bisher 1434 (1211 ) Menschen erhalten, davon 779 (649) Heimbewohnerund 655 (562) Angehörige von Pflegeberufen: www.corona-kvwl.de/impfbericht .

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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