Corona-Lage im Kreis Paderborn am Wochenende: Inzidenzwert liegt am Sonntag bei 90
62 neue Infektionen – zwei weitere Todesfälle
Paderborn
62 Neuinfektionen sind dem Kreis Paderborn am Samstag, 16. Januar (Stand 16 Uhr), gemeldet werden. Zwei Weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 gab das Landeszentrum für Gesundheit am Sonntagmorgen bekannt. Der Inzidenzwert liegt bei 90.
Derzeit sind den Kreis-Angaben von Samstag 635 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Paderborn (294), Delbrück (87), Borchen (62), Bad Lippspringe (42), Hövelhof (35), Altenbeken (33), Salzkotten (28), Bad Wünnenberg (22), Lichtenau (18) und Büren (14).
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist für den Zeitraum vom 10. bis 16. Januar eine Sieben-Tages-Inzidenz von 90 aus (Datenstand 17. Januar, 0 Uhr). Am Samstag gab die Behörde den Wert mit 89,3 und am Freitag mit 95,2 an. Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Mit einem wiederum gesunkenen Inzidenzwert liegt auch der Kreis Paderborn - wie berichtet - im Bundestrend.
Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt nun 5410. Die aufsummierte Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, beträgt unverändert 4660. 117 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Infektion verstorben.
Impfungen
Im Kreis Paderborn sind nach einer Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Donnerstag, 14. Januar, 4052 Menschen geimpft worden. Davon sind 1895 Heimbewohner (47 Prozent) und 2157 Angehörige von Pflegeberufen (53 Prozent): www.corona-kvwl.de/impfbericht.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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