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Land wollte Altenbekener Ehepaar Subvention streichen – vor Gericht gelingt ein Teilerfolg

Ärger um Förderung für Solar-Anlagenspeicher

Altenbeken

Kurt (84) und Marie Blaschke (75) entschließen sich Anfang 2021, eine Photovoltaikanlage samt Speicher in ihr Haus einzubauen. Für den Speicher beantragen die Altenbekener eine Förderung des Landes über 1860 Euro. Der Förderbescheid liegt viereinhalb Monate später vor, wird Anfang 2022 aber wieder zurückgenommen. Das wollten Blaschkes nicht auf sich sitzen lassen und zogen vors Verwaltungsgericht Minden. 

Von Sonja Möller

Das Altenbekener Ehepaar Kurt und Marie Blaschke zeigt den gesammelten Schriftverkehr zum Förderantrag des Photovoltaik-Speichers. Die Anlage ist mittlerweile auf dem Dach installiert. Foto: Sonja Möller

Dort gab es einen Teilerfolg: Die Richterin erkannte einen Verfahrensfehler der Behörde und schlug einen Vergleich vor: Das Altenbekener Ehepaar erhielt 1000 Euro.

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