Land wollte Altenbekener Ehepaar Subvention streichen – vor Gericht gelingt ein Teilerfolg
Ärger um Förderung für Solar-Anlagenspeicher
Altenbeken
Kurt (84) und Marie Blaschke (75) entschließen sich Anfang 2021, eine Photovoltaikanlage samt Speicher in ihr Haus einzubauen. Für den Speicher beantragen die Altenbekener eine Förderung des Landes über 1860 Euro. Der Förderbescheid liegt viereinhalb Monate später vor, wird Anfang 2022 aber wieder zurückgenommen. Das wollten Blaschkes nicht auf sich sitzen lassen und zogen vors Verwaltungsgericht Minden.
Dort gab es einen Teilerfolg: Die Richterin erkannte einen Verfahrensfehler der Behörde und schlug einen Vergleich vor: Das Altenbekener Ehepaar erhielt 1000 Euro.