Briefpannen-Skandal in Altenbeken: Staatsanwaltschaft wirft 54-Jähriger Untreue durch Unterlassen vor
Anklage gegen Ex-Kassenleiterin
Altenbeken
Im Gemeindekassen-Skandal in Altenbeken muss sich die ehemalige Kassenleiterin demnächst wohl vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat jetzt Anklage gegen die 54-Jährige wegen Untreue durch Unterlassen in zwei Fällen erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau nach dem Ergebnis der Ermittlungen Folgendes vor: Als ehemals verantwortliche Kassenleiterin der Gemeinde Altenbeken soll sie zwischen 2015 und 2018 insgesamt zwanzig eingegangene Vollstreckungsersuche Dritter nicht bearbeitet haben.
Dabei handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um rückständige GEZ-Gebühren, Forderungen der Deutschen Rentenversicherung sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Gemeinden.
Die Nicht-Bearbeitung hätte einen Schaden von insgesamt 44.000 Euro für die Gemeinde bedeutet, wenn nicht andere Mitarbeiter durch Aufarbeitung den Eintritt des Schadens verhindert hätten, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Paderborn.
Zudem soll die 54-Jährige zwischen 2009 und 2013 mehr als 11.000 Einzelforderungen der Gemeinde nicht eingezogen haben, so dass nach dem Stand der Ermittlungen ein Schaden von mehr als 900.000 Euro entstanden sein soll. Im Einzelnen handele es sich hierbei um Posten zwischen weniger als 10 Euro bis zu mehr als 10.000 Euro für Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Abfall-, Abwasser-, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren. Die Angeschuldigte streitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verantwortung allerdings ab.
Die Gebührenpanne hatte Ende 2018 hohe Wellen in Altenbeken geschlagen. Den Stein ins Rollen hatte damals der amtierende Bürgermeister Hans Jürgen Wessels gebracht, der sich wunderte, dass eine Vollstreckungsbitte einer externen Verwaltungsorganisation nicht richtig umgesetzt worden war.
Bei der Klärung der Ursache fiel auf, dass im Kassencomputerprogramm der Gemeinde aus dem Verantwortungsbereich der 54-Jährigen Forderungen nicht verbucht worden waren. Im Dezember 2018 verschickte die Gemeinde daraufhin mehr als 700 Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen, um Verjährungsfristen einzuhalten.
Anfang 2019 erreichte die Gebührenpanne eine neue Dimension: Bei der Aufarbeitung waren 1.500 ungeöffnete Briefe im Rathaus entdeckt worden, die die Angeschuldigte in ihrer Funktion als Kassenleiterin nicht bearbeitet hatte, teilte die Gemeinde Altenbeken damals mit.
Die Gemeinde hatte die ehemalige Leiterin der Gemeindekasse vor dem Arbeitsgericht Paderborn auf 615.000 Euro Schadenersatz verklagt. Dies ist die Summe der Forderungen aus den Jahren 2007 bis 2012, die bei Bekanntwerden der Gebühren-Panne bereits verjährt waren. Das Arbeitsgericht Paderborn hatte den Anspruch der Gemeinde in erster Instanz abgelehnt. Begründet worden war das Urteil unter anderem damit, dass der damaligen Leiterin der Gemeindekasse keine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen sei. Zudem sei sie überarbeitet gewesen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil hat die Gemeinde Altenbeken, wie berichtet, Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Dies sei nach eingehender Prüfung und Bewertung der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden worden, teilte Bürgermeister Matthias Möllers mit. Zum Verfahrensstand erläuterte er auf Anfrage, dass die Gemeinde mittlerweile die Schriftsätze beim Landesarbeitsgericht eingereicht habe. Einen Termin für eine Verhandlung gebe es noch nicht.
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