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Wert liegt in Deutschland bei 94,4 – mit Blick in die Nachbarkreise – britische Variante des Coronavirus nachgewiesen

Inzidenz im Kreis Paderborn am Freitag wieder auf 65 gesunken

Paderborn (WB/LaRo)

Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn ist leicht gesunken und befindet sich damit weiterhin auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Er liegt am Freitag bei 65 (Vortag: 68,9). Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Der Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.

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Eine Corona-Schutzimpfung mit dem Wirkstoff von Biontech/Pfizer wird in einem Impfzentrum vorbereitet (Symbolbild). Foto: Patrick Pleul/dpa

Vor einer Woche betrug die Inzidenz ebenfalls 65 und vor zwei Wochen noch 95,2. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für Donnerstag 11 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 200 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn selbst hatte am Donnerstag 50 Neuinfektionen bekannt gegeben.

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Freitag bei 89,9 (Vortag: 93,1) und in Deutschland bei 94,4 (98). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 90,2 (83,9) – Hochsauerlandkreis 83,1 (87,4) – Höxter 158,3 (136,2) – Lippe 107,6 (111,4) – Soest 73,9 (75,2).

Bei einer Frau und einem Mann aus dem Kreis Paderborn ist die britische Variante des Coronavirus (B.1.1.7) nachgewiesen worden. Das teilte der Kreis am Donnerstagnachmittag mit. Die zunächst in Großbritannien nachgewiesene Virusvariante ist Experten zufolge leichter übertragbar und womöglich auch tödlicher als die bislang vorherrschende.

Impfungen: 27 Folgeimpfungen am Donnerstag

„Da der Impfstoff knapp ist, kann derzeit in den Heimen nur die zweite Impfdosis verabreicht werden“, teilte der Kreis am Donnerstag mit. Im Kreis Paderborn sind nach einer am Freitag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Donnerstag, 28. Januar, 5200 (Vortag: 5200) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2348 (2348) Heimbewohner und 2852 (2852) Angehörige von Pflegeberufen. Die Folgeimpfung haben bisher 2160 (2133) Menschen erhalten, davon 1.130 (1128) Heimbewohner und 1005 (889) Angehörige von Pflegeberufen: www.corona-kvwl.de/impfbericht . Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.

Stopp bei Impftermin-Vergabe

Nachdem der Start zur Vergabe von Corona-Impfterminen in NRW am Montag chaotisch lief, sind im Kreis Paderborn bis einschließlich Mittwoch 5000 frei geschaltete Termine gebucht worden. Nun gibt es einen Stopp: Die weitere Vergabe von Terminen ist aber nun davon abhängig, wann und wie viel Impfstoff geliefert wird. Die Terminvergabe für Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und nicht in einem Heim leben (17.000 im Kreis Paderborn), gehe also weiter, „sobald uns weitere Lieferungen des Impfstoffs seitens des Landes NRW zugesagt werden. Wir informieren selbstverständlich sofort, sobald neue Termine gebucht werden können“, sagte Paderborns Landrat Christoph Rüther in einer Mitteilung des Kreises von Donnerstag.

Kreisgesundheitsamt zur Digitalisierung

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt wehrt sich vehement gegen Berichte, wonach die mangelnde Digitalisierung von Gesundheitsämtern eine Schwachstelle in der Pandemiebekämpfung sei. Falldaten von Infizierten sowie Kontaktpersonen würden seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr mit der Software Äskulab21 erfasst. Dabei handele es sich um eine spezielle Dokumentationssoftware für Gesundheitsämter. „Wir arbeiten hier also nicht mit Schiefertafeln oder gar Fax“, sagte die Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Constanze Kuhnert, am Mittwoch.

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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