Corona-Lage am Dienstagmorgen: mit Blick in die Nachbarkreise – Wert von 56,2 in NRW
Inzidenz im Kreis Paderborn auf 44,8 gestiegen
Paderborn (WB/LaRo)
Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn liegt am Dienstag bei 44,8. Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Gestern wurde der Wert noch mit 34,4 angegeben. Der relativ hohe Anstieg lässt sich erklären.
Denn am Wochenende waren beim LZG laut Website, wie berichtet, keine neuen Fälle für den Kreis Paderborn in die Statistik eingeflossen, am Montag dagegen 33, wovon 29 dem Montag selbst zugerechnet wurden. Der Kreis hatte am Montag (Stand 11 Uhr) 22 neue Fälle und den 130. Todesfall bekannt gegeben.
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“) ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.
Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Dienstag bei 56,2 (Vortag: 56,7) und in Deutschland bei 59 (58,9). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 53,7 (52,1) – Hochsauerlandkreis 73,5 (73,1) – Höxter 54,2 (57,0) – Lippe 60,4 (59) – Soest 55,3 (58,7).
Impfungen
Im Kreis Paderborn sind nach einer am Dienstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zufolge durch mobile Teams bis einschließlich Montag, 15. Februar, 6553 Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Die Folgeimpfung haben davon bisher 5318 erhalten.
Hinweis auf www.corona-kvwl.de/impfbericht: „Das KVWL-eigene Berichtswesen zum Impfgeschehen wurde auf das bundesweit einheitliche digitale Impfquotenmonitoring des RKI umgestellt. Insofern finden Sie ab sofort in der Liste zu den Impfungen durch mobile Teams ausschließlich eine Gesamtsumme aller durchgeführten Erst- und Folgeimpfungen (hierzu zählen neben den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen z. B. auch ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste).“ Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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