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Die Corona-Lage am Mittwochmorgen: Blick in die Nachbarkreise – Wert von 56,2 in NRW – viele Impflinge lehnen Astrazeneca ab

Inzidenz im Kreis Paderborn leicht gesunken

Paderborn/Salzkot...

Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn liegt am Mittwoch bei 41,9. Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Gestern betrug der Wert 44,8.

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Medizinisches Personal befüllt eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Oxford/Astrazeneca (Symbolbild). Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa

Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“) ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Beim LZG sind am Dienstag 26 Fälle aus dem Kreis Paderborn in die Statistik eingeflossen, davon datiert die Landeseinrichtung in Bochum 24 auf den Dienstag. Für die vergangenen sieben Tage werden 129 Fälle angegeben.

Gestern hatte die Kreisverwaltung sieben neue Fälle und keinen weiteren Todesfall bekannt gegeben. Zudem informierte sie, dass in den Laboren nun alle auf das Coronavirus Sars-CoV-2 positiv getesteten Proben auch auf die britische Mutation hin getestet würden. Diese Variante ist im Kreis bisher elf Mal nachgewiesen worden. Sie gilt als besonders infektiös und könnte sich daher schneller ausbreiten als andere Corona-Formen.

Ablehnung von Astrazeneca

In mehreren Impfzentren in OWL, auch in Salzkotten, kann ein erheblicher Teil des Corona-Impfstoffs aktuell nicht genutzt werden, weil Impfberechtigte kurzfristig absagen. Die Ablehnung trifft ausschließlich das Serum des Herstellers Astrazeneca. Auch Dr. Gregor Haunerland ist alarmiert. Der Leiter des Impfzentrums im Kreis Paderborn macht sich Sorgen angesichts der schwindenden Akzeptanz des Impfstoffs, der nur Personen unter 65 Jahren verimpft werden soll. Haunerland betont angesichts der Entwicklung: „Ich möchte dafür werben, dass man die Vorteile dieser Impfung im Sinne eines langfristigen Schutzes bei akzeptablen Begleitwirkungen sieht und die kurzfristige Einschränkung des persönlichen Wohlergehens hinten anstellt.“

Blick in die Nachbarkreise

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Mittwoch bei 56,1 (Vortag: 56,2) und in Deutschland bei 57 (59). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 58,6 (53,7) – Hochsauerlandkreis 73,5 (73,5) – Höxter 57,0 (54,2) – Lippe 65,6 (60,4) – Soest 54,3 (55,3).

Impfungen

Im Kreis Paderborn sind nach einer am Dienstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zufolge durch mobile Teams bis einschließlich Montag, 15. Februar, 6553 Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Die Folgeimpfung haben davon bisher 5318 erhalten.

Hinweis auf www.corona-kvwl.de/impfbericht: „Das KVWL-eigene Berichtswesen zum Impfgeschehen wurde auf das bundesweit einheitliche digitale Impfquotenmonitoring des RKI umgestellt. Insofern finden Sie ab sofort in der Liste zu den Impfungen durch mobile Teams ausschließlich eine Gesamtsumme aller durchgeführten Erst- und Folgeimpfungen (hierzu zählen neben den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen z. B. auch ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste).“ Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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