Impfungen in den Krankenhäusern haben am Montag begonnen – mit Blick in die Nachbarkreise
Inzidenzwert im Kreis Paderborn liegt am Dienstag bei 90,6
Paderborn (WB/LaRo)
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn liegt am Dienstag bei 90,6. Das meldet am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Am Montag betrug der Wert 90.
Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für Montag 9 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 279 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn hatte am Montag 36 Neuinfektionen bekannt gegeben.
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Dienstagmorgen bei 117,7 (Vortag: 121) und in Deutschland bei 131,5 (134,4). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 109,3 (111,5) – Hochsauerlandkreis 97,8 (96,6) – Höxter 167,6 (171,1) – Lippe 116,8 (123,7) – Soest 89,1 (89,5).
Impfungen in Krankenhäusern
Im Sankt-Vincenz-Krankenhaus ist am Montag in Paderborn der Anfang gemacht worden: Die ersten Ärzte und Pfleger wurden geimpft. 150 Impfdosen von Biontech und Pfizer standen zum Auftakt zur Verfügung. Die übrigen Krankenhäuser der Stadt folgen in den nächsten Tagen: das Brüderkrankenhaus am Mittwoch und das Evangelische Krankenhaus Sankt Johannisstift am 25. Januar. Auch in den Kliniken des Medizinischen Zentrums für Gesundheit (MZG) in Bad Lippspringe haben die ersten Ärzte und Pflegekräfte eine Impfung gegen das Covid-19-Virus erhalten.
Impfungen in Heimen
Im Kreis Paderborn sind nach einer am Dienstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Montag, 19. Januar, 4642 (Vortag: 4426) Menschen geimpft worden. Davon sind 2145 (2074) Heimbewohner (46 Prozent) und 2497 (2352) Angehörige von Pflegeberufen (54 Prozent): www.corona-kvwl.de/impfbericht .
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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