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Die Coronalage am Freitagvormittag: Nach Software-Fehler erreichen das LZG aus Paderborn am Donnerstag 74 Fälle

Inzidenzwert steigt im Kreis Paderborn auf 37

Paderborn (WB/LaRo)

Es läuft offensichtlich wieder: Nachdem ein Software-Fehler die Übertragung der neuen Corona-Fälle aus Paderborn ans Landeszentrum für Gesundheit am Mittwoch ganz verhindert hatte, wurden am Donnerstag 74 Fälle in Bochum beim LZG ausgelesen (Datenstand: Freitag, 0 Uhr). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Kreis Paderborn liegt damit nun bei 37 (Vortag: 27).

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Ein Abstrichstäbchen in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung (Symbolbild). Foto: Britta Pedersen/dpa

Von den 74 neuen Fällen ordnet das LZG 15 dem Donnerstag zu. Insgesamt notiert es für die vergangenen sieben Tage 114 Neuinfektionen. Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Vor einer Woche betrug die Inzidenz 63,3 und vor vier Wochen 65.

Der offizielle Wert des LZG* ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn hatte am Donnerstag (Stand 11 Uhr) 28 Neuinfektionen bekannt gegeben. Wie berichtet, hatte sich der Software-Fehler auch auf die vom Montag und Dienstag vom Kreis zum LZG gemeldeten Zahlen ausgewirkt. Das Kreisgesundheitsamt erwartet, dass die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen in den nächsten Tagen wieder steige, da aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse auch Kurierfahrer der Labore nicht durchgekommen waren und somit Proben nicht analysiert werden konnten.

Dem Kreis sind seit Pandemiebeginn 6171 laborbestätigte Coronavirus-Infektionen 6171 bekannt (Stand 11.2., 11 Uhr), dem LZG liegen – mit Stand 12.2., 0 Uhr – 6147 Fälle vor (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“ und dazu auch die ausführlichen Erläuterungen des Kreises vom Mittwoch: „Das Kreisgesundheitsamt bekommt die positiven Corona-Fälle direkt aus den Laboren gemeldet und verfügt somit immer über die aktuellsten Zahlen. Diese werden im Anschluss über das LZG an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Durchgefunkt werden jedoch nicht nur Zahlen. Für jeden einzelnen Fall muss im Gesundheitsamt ein Infektionsschutzbogen angelegt werden, beispielsweise mit Angaben zu Alter, Beruf und auch Vorerkrankungen. Erst wenn dieser Bogen vollständig ausgefüllt ist, wird er digital an das LZG übermittelt und dort als positiver Fall ausgewiesen. Die vom LZG an das RKI übermittelten Infektionsbögen mit detaillierten Angaben dienen dem RKI zur wissenschaftlichen Auswertung des Pandemiegeschehens.“).

Blick in die Nachbarkreise

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Freitag bei 59,3 (Vortag: 62,7) und in Deutschland bei 62,2. Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 42,5 (40,3) – Hochsauerlandkreis 91,2 (89,3) – Höxter 56,3 (64,9) – Lippe 65 (66,2) – Soest 55,7 (60,3).

Impfungen

Im Kreis Paderborn sind nach einer am Freitag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zufolge bis einschließlich Donnerstag 6460 Menschen (Vortag: 6398) geimpft worden (Erstimpfung). Die Folgeimpfung haben davon bisher 4544 (Vortag: 4544) erhalten. undefined

Hinweis auf www.corona-kvwl.de/impfbericht: „Das KVWL-eigene Berichtswesen zum Impfgeschehen wurde auf das bundesweit einheitliche digitale Impfquotenmonitoring des RKI umgestellt. Insofern finden Sie ab sofort in der Liste zu den Impfungen durch mobile Teams ausschließlich eine Gesamtsumme aller durchgeführten Erst- und Folgeimpfungen (hierzu zählen neben den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen z. B. auch ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste).“ Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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