Das sagen die Fraktionen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm
Kassenskandal in Altenbeken: „Wer hat alles versagt?“
Altenbeken
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Kassenskandal in Altenbeken erscheint der Fall in völlig neuen Licht: Die ehemalige Kassenleiterin, von der die Gemeinde 615.113 Euro Schadensersatz gefordert hatte, haftet nicht.
Sie habe sich in einer massiven Überforderungssituation befunden, urteilten die Richter und lasteten in ihrer schriftlichen Begründung dem damaligen Bürgermeister Hans Jürgen Wessels (SPD) „schwere Obliegenheitsverstöße“ an. Weil er seine gesetzlichen Pflichten als Bürgermeister nicht erfüllt habe, seien die ausstehenden Mahnungen und Amtshilfeersuchen erst so spät aufgefallen.