Corona-Lage am Freitag: 473 Menschen zurzeit offiziell infiziert und 4776 geimpft – Inzidenzwert bei 65
Kreis Paderborn meldet 26 Neuinfektionen
Paderborn (WB/LaRo)
Nach zuletzt 47 und 70 neuen Corona-Fällen hat der Kreis Paderborn am Freitag 26 gemeldet (Stand 11 Uhr). Ein weiterer Todesfall in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion ist nicht bekannt geworden. Seit Beginn der Pandemie sind 120 Menschen gestorben.
Da den Angaben der Verwaltung zufolge 14 weitere Corona-Erkrankte eine akute Infektion überstanden haben, sind derzeit 473 Menschen mit Virus Sars-CoV-2 infiziert. Diese aktiven Fälle lassen sich wie folgt zuordnen: Paderborn (211), Delbrück (64), Borchen (44), Bad Lippspringe (39), Salzkotten (32), Altenbeken (23), Hövelhof (22), Büren (17), Bad Wünnenberg (11) und Lichtenau (10).Am Donnerstag hatte der Kreis Paderborn einen Todesfall und 47 Neuinfektionen bekannt gegeben.
56 (Vortag: 55) Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 19 (19) von ihnen intensivmedizinisch. 1475 (1564) Menschen befinden sich in vom Kreisgesundheitsamt angeordneter Quarantäne.
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist – wie bereits berichtet – für den Zeitraum vom 15. bis zum 21. Januar eine Sieben-Tages-Inzidenz von 65 aus (Datenstand: 22.1., 0 Uhr). Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Am Vortag lag er bei 67,2. Es scheinen in den LZG-Zahlen* (sieht unten) in den vergangenen Tagen aber noch nicht alle vom Kreis gemeldeten Fälle eingeflossen zu sein. Berechnet man eine Inzidenz aus den von der Paderborner Verwaltung gemeldeten Fällen für denselben Zeitraum, ergibt sich ein Wert von 86,8 und für den Zeitraum 16.-22. Januar ein Wert von 80,3.
Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie ist auf 5595 gestiegen, 5002 Erkrankte gelten als genesen.
Impfungen
Im Kreis Paderborn sind nach einer am Freitag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Donnerstag, 21. Januar, 4776 (Vortag: 4709) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2184 (2163) Heimbewohner (46 Prozent) und 2546 (2592) Angehörige von Pflegeberufen (54 Prozent). Die Folgeimpfung haben bisher 367 (215) Menschen erhalten, davon 222 (143) Heimbewohner (60 Prozent) und 145 (72) Angehörige von Pflegeberufen (40 Prozent): www.corona-kvwl.de/impfbericht.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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