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Die Corona-Lage am Mittwoch: derzeit offiziell 344 Erkrankte – Inzidenzwert bei 64

Kreis Paderborn meldet 37 Neuinfektionen

Paderborn (WB/LaRo)

37 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus meldet der Kreis Paderborn am Mittwoch (Stand 11 Uhr). Einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gibt es demnach nicht. Seit Pandemiebeginn sind 123 Menschen gestorben.

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Symbolbild. Foto: dpa

Da 43 weitere Corona-Erkrankte eine akute Infektion überstanden haben, sind derzeit laut Lagebericht des Kreises 344 (Vortag: 350) Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert. Diese so genannten aktiven Fälle sind den Kommunen wie folgt zuzuordnen: Paderborn (154), Delbrück (47), Salzkotten (31), Hövelhof (20), Borchen (19), Altenbeken (19), Büren (19), Bad Lippspringe (14), Bad Wünnenberg (14) und Lichtenau (7). Am Dienstag hatte der Kreis 45 neue Fälle bekannt gegeben.

60 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 21 von ihnen intensivmedizinisch. 1408 Menschen befinden sich in vom Kreisgesundheitsamt angeordneter Quarantäne.

Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist – wie am Morgen bereits berichtet – für den Zeitraum vom 20. bis zum 26. Januar eine Sieben-Tages-Inzidenz von 64 aus (Datenstand 27.1., 0 Uhr). Die Sieben-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.

Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt nun 5734 und die Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, 5267.

27. Januar 2021: Gesamtzahlen seit Ausbruch der Pandemie. Foto: Kreis Paderborn

Impfungen

Im Kreis Paderborn sind nach einer am Mittwoch veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Dienstag, 25. Januar, 4.966 (Dienstag: 4.966) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2258 (2258 ) Heimbewohner und 2708 (2708 ) Angehörige von Pflegeberufen. Es fanden am Dienstag den Zahlen zufolge keine Erstimpfungen statt. Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 6000 Bewohnern und Mitarbeitern. Die Folgeimpfung haben bisher 1890 (1434) Menschen erhalten, davon 1001 (779) Heimbewohner und 889 (655) Angehörige von Pflegeberufen: www.corona-kvwl.de/impfbericht .

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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