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Coronavirus: Wert lag am Freitag vor einer Woche noch bei 95,2 – Kreis-Angaben der vergangenen sieben Tage ergeben höhere Inzidenz

LZG meldet Inzidenz von 65 im Kreis Paderborn

Paderborn (WB/LaRo)

Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn bleibt auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Er liegt am Freitag bei 65. Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Am Vortag betrug der Wert 67,2 und vor einer Woche 95,2.

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Symbolbild. Foto: dpa

Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG, das für den Kreis Paderborn für Donnerstag 9 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 200 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn hatte am Donnerstag den 120. Todesfall und 47 Neuinfektionen bekannt gegeben. Es scheinen in den LZG-Zahlen* (sieht unten) in den vergangenen Tagen aber noch nicht alle vom Kreis gemeldeten Fälle eingeflossen zu sein. Berechnet man eine Inzidenz aus den von der Paderborner Verwaltung gemeldeten Fällen der vergangenen sieben Tage (284), ergibt sich ein Wert von 86,8 (*fälschlicher Weise war hier in einer vorherigen Fassung ein höherer Wert angegeben worden).

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Freitagmorgen bei 107,4 (Vortag: 111,1) und in Deutschland bei 115,3 (119). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 83,3 (104,1) – Hochsauerlandkreis 98,9 (96,6) – Höxter 200,4 (218,9) – Lippe 138,7 (132,9) – Soest 82,5 (73,2). Münster liegt als einzige Kommune in NRW mit 39,3 (38,1) weiter unter der 50er Marke.

Impfungen

Im Kreis Paderborn sind nach einer am Donnerstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Mittwoch, 20. Januar, 4709 Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2163 Heimbewohner (46 Prozent) und 2546 Angehörige von Pflegeberufen (54 Prozent). Die Folgeimpfung haben bisher 215 Menschen erhalten, davon 143 Heimbewohner (67 Prozent) und 72 Angehörige von Pflegeberufen (33 Prozent): www.corona-kvwl.de/impfbericht.

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

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