Die Coronalage im Kreis Paderborn am Freitagmorgen: Inzidenzwert jetzt bei 43,2
Tendenz leicht steigend
Paderborn (WB/en)
Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn steigt abermals leicht an: Am Freitag liegt er bei 43,2. Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Am Donnerstag wurde der Wert mit 41,6 angegeben, am Mittwoch mit 38.
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“) ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen, also Einschränkungen oder Lockerungen, geht. Beim LZG sind am Donnerstag 23 Fälle aus dem Kreis Paderborn in die Statistik eingeflossen, davon datiert die Landeseinrichtung in Bochum 13 auf den Donnerstag selbst. Für die vergangenen sieben Tage werden für den Kreis Paderborn dort nun 133 Fälle angegeben. Die Kreisverwaltung hatte am Donnerstag den 134. und 135. Todesfall seit Pandemie vermelden müssen. Eine 45-jährige Frau aus Paderborn und ein 80-jähriger Mann aus Salzkotten waren verstorben.
Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Freitag bei 63,9 (Vortag: 64,2) und in Deutschland bei 62,6 (61,7). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 60,3 (53,2) – Hochsauerlandkreis 82,8 (84,7) – Höxter 52,8 (47,1) – Lippe 44,6 (47,2) – Soest 45,4 (46,1).
Die Impfzahlen
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat Mitte Februar ihren Impfbericht um Zahlen zu den Erst- und Folgeimpfungen in den Impfzentren erweitert. Demnach hat es im Impfzentrum des Kreises Paderborn, in der Salzkottener Sälzerhalle, bis einschließlich Donnerstag, 25. Februar, 4255 (Vortag: 3919) Erstimpfungen und 25 Folgeimpfungen gegeben. Bis zum 28. Februar handelt es sich bei den Folgeimpfungen in den Impfzentren ausschließlich um Personen, die ihre Erstimpfung in stationären Pflegeeinrichtungen erhalten haben.
Durch mobile Teams sind bis einschließlich Donnerstag 7059 Menschen (7059) geimpft worden (Erstimpfung). Die Folgeimpfung haben davon bisher 5555 Menschen (5555) erhalten. Hinweis auf www.corona-kvwl.de/impfbericht: „Das KVWL-eigene Berichtswesen zum Impfgeschehen wurde auf das bundesweit einheitliche digitale Impfquotenmonitoring des RKI umgestellt. Insofern finden Sie ab sofort in der Liste zu den Impfungen durch mobile Teams ausschließlich eine Gesamtsumme aller durchgeführten Erst- und Folgeimpfungen (hierzu zählen neben den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen z. B. auch ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste).“ Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.
Weitere Personengruppen impfberechtigt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat den Kreis der Impfberechtigten um zwei Personengruppen erweitert. Ab sofort dürfen sich auch Personen gegen den Coronavirus impfen lassen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind und zu den folgenden Berufsgruppen gehören: Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger; Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern; Fußpflegerinnen und Fußpfleger; Frisörinnen und Frisöre; Seelsorgerinnen und Seelsorger, Heilmittelerbringer.
Des Weiteren dürfen sich ebenfalls impfen lassen: Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen; Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste; Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird; Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.
Die Personen können – sofern sie nicht einen Impftermin über ihren Arbeitgeber bekommen –, sich über ein Online-Formular beim Kreisgesundheitsamt melden.
Ehrenamtlicher Fahrdienst zum Impfzentrum
Zur Unterstützung bei der Terminvereinbarung und zur Wahrnehmung der Impftermine in der Sälzerhalle in Salzkotten für Paderborner Einwohner*innen hat die Abteilung für Soziale Teilhabe der Stadt Paderborn ein Netzwerk von freiwilligen Helfer*innen aufgebaut. Dieser Pool an ehrenamtlichen Bürger*innen steht bereit, um im Vorfeld bei der Terminvereinbarung zu unterstützen und um Personen zu fahren, die nicht aus ihrem privaten Umfeld heraus begleitet werden können bzw. nicht auf anderweitige Unterstützungsleistungen zurückgreifen können. Anfragen für den berechtigten Personenkreis nimmt das Telefonische Service-Center der Stadt Paderborn von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr um am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05251/ 88129943 entgegen. Die Abteilung für Soziale Teilhabe wird sich anschließend mit den Senior*innen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 22. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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