Die Corona-Lage am Freitag: Inzidenz bei 41,9 – Infos zu Terminen im Impfzentrum – Stadt Paderborn appelliert, Regeln einzuhalten
18 neue Fälle und 257 Infizierte im Kreis Paderborn
Paderborn (WB/LaRo)
18 neue Infektionsfälle mit dem Coronavirus hat der Kreis Paderborn am Freitag (Stand 11 Uhr) bekannt gegeben. Das ist nach Dienstag (7) die zweitniedrigste Zahl der Woche. Da ein weiterer Erkrankter als genesen gilt und in Paderborn diese Zahl um eins korrigiert wurde, sind derzeit offiziell 257 Menschen infiziert (Vortag: 239).
Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die zehn Kommunen: Paderborn (125), Büren (34), Hövelhof (28), Salzkotten (24), Delbrück (14), Bad Lippspringe (10), Bad Wünnenberg (7), Altenbeken (6), Lichtenau (5) und Borchen (4). Am Donnerstag hatte der Kreis 29 neue Fälle veröffentlicht.
39 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 16 von ihnen intensivmedizinisch. 873 Menschen befinden sich in vom Kreisgesundheitsamt angeordneter Quarantäne.
Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt 6331 und die Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, 5943. Weiterhin 131 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. In dieser Woche hatte es bisher einen Todesfall gegeben.
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist – wie berichtet – für den Zeitraum vom 12. bis zum 18. Februar eine Sieben-Tages-Inzidenz von 41,9 aus (Datenstand: 19.2., 0 Uhr). Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG* (siehe unten „Melde- und Übermittlungsverzug“) ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen, also Einschränkungen oder Lockerungen, geht.
Das Kreisgesundheitsamt berichtete, dass sich am Freitag viele Impfberechtigte telefonisch meldeten, die ihren Termin im Impfzentrum Salzkotten überprüfen lassen möchten. Der Kreis weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin: „Impftermine, die telefonisch bei der Kassenärztlichen Vereinigung gebucht wurden, sind sicher und müssen nicht überprüft werden. Wer seinen Termin online gebucht hat und eine Bestätigung per Mail bekommen hat, kann ebenfalls ohne eine weitere Überprüfung seinen Termin im Impfzentrum wahrnehmen. Ausschließlich in dem Fall, dass keine Bestätigung per Mail erhalten wurde, bittet der Kreis die Impfberechtigten dieses vorher beim Infotelefon überprüfen zu lassen.“
Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstag bei 58 (Vortag: 57,1) und in Deutschland bei 56,8 (57,1). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 52,9 (60,8) – Hochsauerlandkreis 69,3 (71,6) – Höxter 57,8 (61,3) – Lippe 56,4 (52,4) – Soest 56,7 (52,4).
Impfungen
De Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat ihren Impfbericht um Zahlen zu den Erst- und Folgeimpfungen in den Impfzentren erweitert. Demnach hat es im Impfzentrum des Kreises Paderborn, in der Salzkottener Sälzerhalle, bis einschließlich Donnerstag, 18. Februar, 2394 (Vortag: 2331) Erstimpfungen und 16 (16) Folgeimpfungen gegeben. Bis zum 28. Februar handelt es sich bei den Folgeimpfungen in den Impfzentren ausschließlich um Personen, die ihre Erstimpfung in stationären Pflegeeinrichtungen erhalten haben.
Durch mobile Teams sind bis einschließlich Donnerstag 6833 Menschen (Vortag: 6682) geimpft worden (Erstimpfung). Die Folgeimpfung haben davon bisher 5435 Menschen (5382) erhalten. Hinweis auf www.corona-kvwl.de/impfbericht: „Das KVWL-eigene Berichtswesen zum Impfgeschehen wurde auf das bundesweit einheitliche digitale Impfquotenmonitoring des RKI umgestellt. Insofern finden Sie ab sofort in der Liste zu den Impfungen durch mobile Teams ausschließlich eine Gesamtsumme aller durchgeführten Erst- und Folgeimpfungen (hierzu zählen neben den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen z. B. auch ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste).“ Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6000 Bewohnern und Mitarbeitern.
Schönes Wetter: Appell des Paderborner Ordnungsamts
Auch angesichts der für das Wochenende angekündigten frühlingshaften Temperaturen appelliert das Paderborner Ordnungsamt, sich weiterhin an die Corona-Regeln zu halten. Insbesondere auf Spielplätzen hätten Eltern eine Maskenpflicht, heißt es in einer Mitteilung von Freitag. Und weiter: „Bei Spaziergängen sollte auf genügend Abstand geachtet werden. Sofern sich dieser nicht einhalten ließe, helfe im eigenen Interesse eine entsprechende Maske.“
„Auch wenn der Frühling um die Ecke schaue, sollte man nicht leichtsinnig werden“, sagte Ordnungsamtsleiter Udo Olschewski und verweist auf die bekannten Regel: Dazu zählen
1. das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter),
2. die Kontaktbeschränkung (Personen eines Hausstandes dürfen sich mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, treffen),
3. das Beachten der Hygieneregeln und
4. das Tragen einer entsprechenden Gesichtsmaske überall dort, wo es geboten ist.
Darüber hinaus wird weiterhin empfohlen, die Corona-Warn-App zu nutzen und geschlossene Räume beim Aufenthalt mehrerer Personen regelmäßig zu lüften.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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