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Regenwassernutzung wird weiter gefördert

Stadtrat beschließt: Höhere Abwassergebühren für Bad Lippspringe

Bad Lippspringe

Der Rat der Stadt Bad Lippspringe hat eine Anhebung der Abwassergebühren beschlossen. Außerdem folgte der Stadtrat der Empfehlung der Fachausschüsse, die Regenwassernutzung im Stadtgebiet künftig zu fördern.

Symbolbild. Foto: ddp

Nachdem in der Sitzung des Werksausschusses Abwasserwerk im September ein Wirtschaftsprüfer bereits die grundsätzliche Notwendigkeit einer Gebührenanpassung festgestellt hatte, berieten die Fraktionen noch einmal intern über die Höhe der Anhebung. Bei der Schmutzwassergebühr schlugen CDU, FDP und Grüne 2,50 Euro pro Kubikmeter vor und bei der Niederschlagswassergebühr 0,52 Euro pro Quadratmeter. Die SPD (2,30/0,48) und die FWG (2,60/0,48) kamen zu abweichenden Vorschlägen.

Aus Sicht der Verwaltung ergab dies ein mehrheitliches Bild, das letztlich dann auch beschlossen wurde: Die Schmutzwassergebühren steigen von 2,10 auf 2,50 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr von 0,48 auf 0,52 Euro pro Quadratmeter.

Bei der Förderung der Regenwassernutzung folgte der Rat der Einschätzung der Verwaltung, die darauf hingewiesen hatte, dass „die gezielte Regenwassernutzung im Stadtgebiet Bad Lippspringe eine Kernaufgabe des Klimaschutzkonzeptes und wichtiger Teil des Maßnahmenpaketes im Bereich Klimafolgeanpassung“ sei. Die Aufstellung einer solchen Fördermaßnahme könne deshalb von der Verwaltung nur unterstützt werden, heißt es in der Beschlussvorlage zur Sitzung. Der zuständige Ausschuss solle daher eine Förderrichtlinie entwickeln, um Anreize zur Wiederverwendung von Regenwasser zu schaffen und die Umweltressource Trinkwasser zu schonen.

Förderfähig sollen in Bad Lippspringe künftig sein: die erstmalige Einrichtung von Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelanlagen sowie Regenwassernutzungsanlagen auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken; eine komplette Erneuerung von Anlagen; bei Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelanlagen der Bau oder die Installation eines Speichers. Das gelte auch für Regenwassernutzungsanlagen, inklusive der Erdarbeiten.

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