Landeszentrum für Gesundheit: Wert liegt am Donnerstag bei 68,9 und NRW-weit bei 93,1
Inzidenz im Kreis Paderborn leicht gestiegen
Paderborn (WB/LaRo)
Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn ist leicht gestiegen, befindet sich aber weiterhin unter der Marke von 70. Er liegt am Donnerstag bei 68,9 (Vortag: 64). Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Der Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.
Vor einer Woche betrug die Inzidenz 67,2 und vor zwei Wochen noch 97,8. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für Mittwoch 30 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 212 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn hatte am Mittwoch 37 Neuinfektionen bekannt gegeben.
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstagmorgen bei 93,1 (Vortag: 97,2)und in Deutschland bei 98 (101). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 83,9 (84,9) – Hochsauerlandkreis 87,4 (88,5) – Höxter 136,2 (159,7) – Lippe 111,4 (123,2) – Soest 75,2 (80,5).
Impfungen
Im Kreis Paderborn sind nach einer am Donnerstag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Mittwoch, 27. Januar, 5200 (Vortag: 4966) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2348 (2258) Heimbewohner und 2852 (2708) Angehörige von Pflegeberufen. Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 6000 Bewohnern und Mitarbeitern. Die Folgeimpfung haben bisher 2133 (1890) Menschen erhalten, davon 1128 (1001) Heimbewohner und 1005 (889) Angehörige von Pflegeberufen: www.corona-kvwl.de/impfbericht .
Kreisgesundheitsamt zur Digitalisierung
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt wehrt sich vehement gegen Berichte, wonach die mangelnde Digitalisierung von Gesundheitsämtern eine Schwachstelle in der Pandemiebekämpfung sei. Falldaten von Infizierten sowie Kontaktpersonen würden seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr mit der Software Äskulab21 erfasst. Dabei handele es sich um eine spezielle Dokumentationssoftware für Gesundheitsämter. „Wir arbeiten hier also nicht mit Schiefertafeln oder gar Fax“, sagte die Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Constanze Kuhnert, am Mittwoch.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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