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OVG: Kreis Paderborn hat nachgebessert – Verfahren endet ohne Urteil

Streit um Windräder bei Bad Wünnenberg erledigt

Bad Wünnenberg/Münster

Das Verfahren um den Bau zweier Windkraftanlagen im Außenbereich Bad Wünnenbergs vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben die Beteiligten – der Kreis Paderborn und der nordrhein-westfälische Landesverband des Naturschutzbundes (Nabu) – für erledigt erklärt. 

Von Marion Neesen

Das Verfahren um die geplanten  Windräder bei Bad Wünnenberg ist erledigt. Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Demzufolge können die beiden geplanten Windräder nun in der Nähe des Gutes Wohlbedacht bei Bad Wünnenberg-Fürstenberg gebaut werden.

Der Nabu hatte gegen den Kreis Paderborn geklagt, der den Bau der Windkraftanlagen im Windpark Saure Heide an der Grenze zum Hochsauerlandkreis genehmigt hatte. Der Nabu hatte Verfahrensmängel erkannt. Unter anderem sei in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Öffentlichkeit nicht beteiligt worden. Zudem genügten seiner Ansicht nach die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht, um windkraftbedingte Tötungen von Rotmilanen und Rohrweihen zu verhindern. Ebenso seien die behördlich festgelegten Abschaltzeiten zu kurz, hatte die Landesvorsitzende des Nabu, Dr. Heide Naderer, erläutert.

Der Kreis Paderborn habe die Mängel im Verfahren behoben, sagte der juristische Vertreter des Nabu, Prof. Dr. Martin Gellermann, gegenüber dieser Zeitung. Damit sei der Nabu „beschwerdefrei“, begründete er das erledigte Verfahren. „Uns ging es nicht darum, Windenergieanlagen zu verhindern, sondern geltendes Recht durchzusetzen“, ergänzt die NRW-Vorsitzende des Nabu.

Genehmigungsbescheide geändert und ergänzt

Nach eingehender Erörterung der inhaltlichen Einwände des Nabu NRW habe der Kreis Paderborn auf Vorschlag des Gerichts mit Zustimmung der Vorhabenträgerin die Genehmigungsbescheide geändert und ergänzt, teilt das OVG in einer Stellungnahme mit.  Dies betreffe zum einen eine Erweiterung der Auflagen zum Schutz kollisionsgefährdeter Greifvögel wie des Rotmilans. Unter anderem muss der Betreiber der Anlagen nun die Abschaltzeiten verlängern. Zum anderen hat der Kreis beim Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes in Form von Bodenversiegelungen („landschaftsökologischer Eingriff“) eine Neuregelung getroffen.

Statt der vom Nabu gerügten Festsetzung eines Ersatzgeldes wird die Vorhabenträgerin nunmehr eine Ersatzfläche in der näheren Umgebung ökologisch aufwerten müssen. „Eine Ersatzzahlung ist rechtlich gar nicht vorgesehen“, so Gellermann. In diesem Zusammenhang habe sich die Vorhabenträgerin zudem bereit erklärt, für den Ausgleich etwa doppelt so viel Fläche zur Verfügung zu stellen wie bisher vom Kreis als notwendig berechnet.

Nabu sieht seinen Anspruch erfüllt

 Zufrieden können man nie sei, sagte Gellermann zum Ausgang des Verfahrens, aber der Nabu sehe sich als Anwalt für die Umwelt.  Dem sei er gerecht geworden.

Der Kreis Paderborn hatte die bereits im April 2016 gestellten Genehmigungsanträge   im Juli 2018 unter Hinweis auf artenschutzrechtliche Verstöße abgelehnt. Die daraufhin vom Antragsteller beim Verwaltungsgericht Minden geführten Klageverfahren sind nach Vorlage neuer artenschutzrechtlicher Gutachten im Dezember 2020 durch gerichtliche Vergleiche beendet worden.

Darin verpflichtete sich der Kreis Paderborn, neu über die Genehmigungsanträge zu entscheiden. Ende Dezember 2021 erteilte er die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 207 Metern. Über die dagegen gerichteten Klagen des Nabu NRW hatte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag (25. Mai) mündlich verhandelt.

Jetzt haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Verfahren sind damit ohne ein Urteil beendet, sie werden eingestellt.

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