Gemeinde Borchen arbeitet an einem rechtssicheren Flächennutzungsplan
15 Anträge für Windkraftanlagen
Borchen
Vor fast genau einem Jahr hat das Verwaltungsgericht Minden zum zweiten Mal den Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen gekippt. Seitdem hat der Kreis Paderborn 15 Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet – außerhalb der vorgesehenen Konzentrationsflächen – genehmigt. Entsprechend arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an einem rechtssicheren Flächennutzungsplan, um weiteren „Wildwuchs“ von Anlagen zu verhindern.
„Wir befinden uns derzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Fraktionen, wie wir weiter verfahren“, sagte Borchens neuer Bürgermeister Uwe Gockel (parteilos) auf Anfrage dieser Zeitung. Voraussichtlich im März soll das Thema im Bauausschuss behandelt werden.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) hatte den Kreis Paderborn mit Urteilen vom 29. Januar 2020 verpflichtet, die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Etteln-West und einer Windenergieanlage in Dörenhagen zu erteilen. Der Kreis Paderborn hatte die fünf Anlagen in Etteln-West im März 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil sich zuletzt 2016/2017 dort Brutplätze von Rotmilan und Wiesenweihe befanden, die aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben noch zu berücksichtigen waren. Seit 2016/2017 wurden diese jedoch nicht mehr genutzt, sodass der Artenschutz als Ablehnungsgrund zwischenzeitlich entfallen war. Die Bruten lägen inzwischen zeitlich soweit zurück, dass sich hieraus jetzt, im Jahr 2020, kein Genehmigungshindernis mehr ergäbe, so das VG Minden in seiner damaligen Begründung. Alle beantragten Anlagen in Etteln-West und Dörenhagen befinden sich außerhalb des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Borchen.
Die Gemeinde Borchen hatte daraufhin am 18. Februar vergangenen Jahres einen neuen Beschluss zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst. „Die Gemeinde hat anschließend ein Jahr Zeit, diese Planung durchzuführen, gegebenenfalls sind auch zwei Jahre möglich, sofern besondere Gründe vorliegen“, erklärt Michaela Pitz, Sprecherin des Kreises Paderborn, das Prozedere.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vor Jahresfrist sind mittlerweile zahlreiche Anträge auf den Bau von Windkraftanlagen bei der Gemeinde eingegangen. Pitz: „Nach Bekanntwerden eines Antrags zum Bau einer Windkraftanlage bei der Gemeinde hat diese ein halbes Jahr Zeit, die Zurückstellung zu beantragen.“ Sechs Anlagen konnten seitdem zurückgestellt werden, weitere 15 jedoch nicht. Eine weitere wurde mit Zustimmung der Gemeinde Borchen genehmigt.
Ob es der Gemeinde Borchen gelingt, im dritten Anlauf einen Flächennutzungsplan aufzulegen, der bei einer möglichen Klage eines Windkraftinvestoren vor Gericht Bestand hat, ist offen. So wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2011 sämtliche beklagte Flächennutzungspläne von Gerichten gekippt.
In der Gemeinde Borchen sind derzeit 48 Windräder in Betrieb. Drei von ihnen sind nach Auskunft des Kreises Paderborn für den Rückbau vorgesehen. Der Bau 18 weiterer Anlagen ist bereits genehmigt, zusätzlich liegen 15 Anträge auf Errichtung von Windrädern vor.
Im gesamten Kreis Paderborn drehen sich aktuell 474 Rotoren. 51 Anlagen haben das Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen, zudem liegen 91 weitere Anträge vor. Im Gegenzug sollen 48 Anlagen zurückgebaut werden. Unter dem Strich könnte sich die Anzahl der Windkraftanlagen danach auf 664 erhöhen.
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