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Prozess um Mord an 76-jährige Witwe aus Borchen wird am 6. Januar fortgesetzt

Beweisantrag unzulässig

Borchen/Paderborn...

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Paderborn hat im Prozess um den Mord an einer 76-jährigen Witwe aus Borchen einen Beweisantrag der Verteidigung für unzulässig erklärt.

wn

Der Prozess um den Mord an eine 76-jährige Borchenerin wird am 6. Januar fortgesetzt. Angeklagt ist die 47-jährige Tochter des Opfers. Foto: Oliver Schwabe

Die Anwälte der angeklagten Tochter hatten einige Prozess­tage zuvor ein Gutachten samt Unfallrekonstruktion eingereicht, das zeigen sollte, dass ihr damaliger Ehemann den tödlichen Unfall auf der A3 bei Nürnberg herbeigeführt haben könnte.

Die Angeklagte sagte damals aus, dass ihr Mann ihr vom Beifahrersitz ins Lenkrad gegriffen und den rechten Oberschenkel heruntergedrückt habe, um weiter Gas zu geben. In seiner Vernehmung vor Gericht sagte der Mann jedoch aus, vor dem Unfall gedöst zu haben und erst wenige Sekunden vor dem Aufprall wieder wach gewesen zu sein. Bei der Unfallrekonstruktion wurden die vermeintlichen Szenen vor dem Unfall nachgestellt – mit dem Ergebnis, dass ihr damaliger Lebensgefährte durchaus in der Lage gewesen sei, das Lenkrad und den Oberschenkel der Angeklagten zu erreichen. Das Gericht erteilte dem Beweisantrag allerdings eine Absage, da die Unfallrekonstruktion „zu pauschal und nicht präzise genug“ sei. Unter anderem sei bei der Rekonstruktion nicht dasselbe Automodell verwendet worden.

Zudem wurde bekannt, dass die 47-jährige Angeklagte bisher keinerlei Vorstrafen hat. Der Prozess wird am 6. Januar 2021 fortgesetzt. Das Urteil soll aufgrund diverser Anträge der Verteidigung erst am 17. Februar fallen.

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