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Flughafen Paderborn/Lippstadt:  Steuerstrafverfahren eingeleitet 

Zoll stellt in Büren Goldschmuck im Wert von 10.000 Euro sicher

Büren

Trotz oder gerade wegen des großen Streiktages der Flughäfen, hatte der Zoll am Flughafen Paderborn/Lippstadt am Freitag (17. März) viel zu tun. Die Beamten entdeckten bei mehreren Reisenden unverzollten Goldschmuck, Bargeld und Zigaretten.

Der Zoll hat am Flughafen Paderborn/Lippstadt Goldschmuck im Wert von 10.000 Euro sichergestellt.   Foto: Hauptzollamt Bielefeld

15 zusätzliche Maschinen waren in Ahden gestartet und gelandet. Bei der Abfertigung entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld nach eigenen Angaben im Laufe des Tages unter anderem zwei Personen, die versucht hätten, Goldschmuck im Wert von knapp 10.000 Euro illegal einzuführen.

Nach Angaben der Beamten kamen die beiden aus Istanbul. Die 73-jährige Frau trug Goldschmuck in Form von Armreifen, Ketten und Goldtalern mit sich. Der Schmuck hatte laut Hauptzollamt einen Wert von rund 7.000 Euro. Auch die zweite Person, ein 50-jähriger Mann, führte Goldarmreifen im Wert von rund 2.800 Euro mit sich. Gegen beide Reisenden wurden Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und sämtliche Schmuckstücke als Beweismittel im Strafverfahren sichergestellt.

Es wurde am 17. März jedoch nicht nur versucht, Schmuck am Zoll vorbeizuführen: Auch nicht angemeldetes Bargeld entdeckten die Beamtinnen und Beamten. So ertappten sie zwei Reisende, die mit jeweils knapp 15.000 Euro im Gepäck in die Türkei fliegen wollten, ohne dieses anzumelden. Ab 10.000 Euro muss Bargeld schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Die Kontrollen sollen Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität verhinden, so der Zoll. Auf beide Personen wartet ein Bußgeldverfahren wegen des illegalen Ausführens von Bargeld.

Außerdem wurden für Zigaretten und Goldschmuck Einfuhrabgaben von knapp 1.800 Euro vereinnahmt. 

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende beispielsweise 200 Zigaretten an Tabakwaren und andere Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten, verboten sind oder Beschränkungen unterliegen, müssen durch eine ausdrückliche Zollanmeldung angemeldet werden. 

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