Nach dem Nachweis in einem Betrieb in Delbrück-Westenholz am 18. Februar
Geflügelpest: Restriktionsmaßnahmen im Kreis Paderborn aufgehoben
Delbrück-Westenholz
In einem Junghennenbetrieb in Delbrück-Westenholz ist am 18. Februar 2023 die Geflügelpest nachgewiesen worden. Sämtliche Tiere im Bestand mussten daraufhin getötet werden. Außerdem wurden Restriktionsmaßnahmen ergriffen. Diese werden nun aufgehoben, teilt der Kreis Paderborn mit.
Da seit dem damaligen Ausbruchsgeschehen keine weiteren Fälle der Tierseuche im Kreis Paderborn festgestellt wurden, sind sämtliche Restriktionsmaßnahmen für Geflügelhalter mit Aufhebung der Überwachungszone im Bereich Delbrück ab Donnerstag, 23. März, nicht mehr erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises. So müsse grundsätzlich kein Geflügel mehr aufgestallt werden.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone eingerichtet, welche 83 Betriebe mit mehr als 329.000 Tieren umschloss. Eine Überwachungszone umfasste einen Umkreis von zehn Kilometern rund um den Westenholzer Betrieb und somit 382 Betriebe mit mehr als 753.000 Stück Geflügel. In beiden Zonen galten seit Ausbruchsgeschehen verschiedene Maßnahmen, um die weitere Verbreitung der Geflügelpest zu unterbinden.
Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld
„Wir würden uns sehr wünschen, dass die Geflügelhalter nun dauerhaft aufatmen können“, erklärt Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Doch rät sie nach wie vor ausdrücklich zur Vorsicht. „Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die klassische Geflügelpest inzwischen ganzjährig Thema ist“, so Altfeld. Das bedeute, dass die Tierhalterinnen und –halter auch nach Aufheben der Restriktionsmaßnahmen dazu aufgefordert seien, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend den Hoftierarzt und die Veterinäre zu benachrichtigen.
Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn kann weiter der Fund verendeter, größerer Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wilden Wassergeflügels unter folgenden Telefonnummern gemeldet werden: 05251/308-3952 und 308-3953. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme per E-Mail unter [email protected] Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar unter Telefon 02955/7676-0.
Die klassische Geflügelpest wird durch ein Influenza-Virus verursacht, welches verschiedene Varianten mit unterschiedlich krankmachenden Eigenschaften hat, schreibt der Kreis Paderborn in seiner Pressemitteilung. Sie tritt bei Wildvögeln und Geflügel auf, bei Letzteren unabhängig von der Haltungsform.
Bei den hochgradig krankmachenden Varianten, für die besonders Hühner und Puten empfänglich sind, sterben den weiteren Angaben zufolge die Tiere innerhalb weniger Tage mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 100 Prozent. Eine Behandlung der Tiere ist nicht möglich und nach europäischem Tiergesundheitsrecht auch nicht erlaubt, teilt der Kreis Paderborn abschließend mit.
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