1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Delbrück
  6. >
  7. Geflügelpest: Alle Restriktionszonen aufgehoben

  8. >

Stallpflicht bleibt im gesamten Kreis Paderborn bestehen – „Ansteckungszeit noch nicht vorbei“

Geflügelpest: Alle Restriktionszonen aufgehoben

Delbrück/Paderborn

Gute Nachrichten hat der Kreis Paderborn für Geflügelhalter im Raum Delbrück: Mit dem 3. Januar werden alle verbliebenden Restriktionszonen rund um die Geflügelpest-Ausbrüche aufgehoben. Die Aufhebung sei möglich, da bei den klinischen Untersuchungen seitens des Kreisveterinäramtes keinerlei weiteren Auffälligkeiten festgestellt wurden, heißt es in einer Mitteilung von Montagvormittag.

Ein Sperrbezirk-Schild steht in Westenholz (Symbolbild). Foto: Oliver Schwabe/Archiv

Dies sei ein Grund zum Aufatmen, aber noch nicht zur Entwarnung, sagte Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn: „Vor kurzem wurde bei einer toten Wildente Geflügelpest festgestellt. Das heißt, der Erreger ist immer noch in unserer Region aktiv und könnte auch wieder durch Wildvögel in Geflügelhaltungen eingetragen werden.“ Daher sei weiterhin äußerste Vorsicht geboten.

Die Aufstallpflicht gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet. „Biosicherheitsmaßnahmen, die das Eintragen des Erregers über Kleidung, Futter und ähnliches verhindern, sind von allen Geflügelhaltern strengstens einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen“, heißt es weiter. Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen des Friedrich-Loeffler-Instituts finden sich auch auf der Sonderseite des Kreises zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest.

Außerdem gelten weiterhin für den gesamten Kreis verschärfte Regeln für den Handel im Reisegewerbe: Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) dürfen gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt klinisch auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen.

uch wird das Verbot von Vogelausstellungen aller Art zunächst bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Das Kreisveterinäramt rät Hobby-Haltern weiterhin dringend, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Alle Geflügelhalter müssen ihre Bestände weiterhin sorgfältig beobachten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt verständigt werden.

Das Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Fund toter Wildvögel und Kontakt zum Veterinäramt

Der Kreis bittet, den Fund von toten Wildvögel dem Kreisveterinäramt zu melden. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass sich das Virus weiter unter der wilden Population verbreitet. Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden, um nicht unbeabsichtigt den Virus weiter zu verbreiten!

Das Kreisveterinäramt ist unter den Nummern 05251/308-3952 und -3953 oder per E-Mail unter [email protected] zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955/7676-0 erreicht werden.

Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest

Startseite
ANZEIGE