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Behörde bestätigt hoch ansteckende Krankheit in Delbrücker Betrieb

Geflügelpest breitet sich aus

Delbrück (WB)

Die Geflügelpest breitet sich im Delbrücker Land weiter aus. Wie nun offiziell von einer Behörde bestätigt wurde, waren die am Freitag in einem Westenholzer Betrieb gekeulten 155.000 Junghennen zum Teil mit der Geflügelpest infiziert.

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Symbolbild. Foto: Stefan Sauer

Am Samstag wurde der Ausbruch durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), amtlich bestätigt. Es handelt sich, wie auch bei den bisherigen Ausbrüchen in diesem Frühjahr, um die hoch ansteckende Geflügelpest vom Typ H5, Subtyp H5N8. Der Kreis Paderborn hat noch am selben Tag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht zur Erlassung des neuen Sperrbezirks und der Beobachtungszone um den betroffenen Hof. Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten.

Das Beobachtungsgebiet im Kreisgebiet Paderborn liegt innerhalb der bisherigen Zone, die aufgrund der zwei vorherigen Ausbrüche im Raum Delbrück errichtet wurde. Der bereits vorhandene Sperrbezirk wird ausgedehnt, dadurch sind nun 18 Geflügelhaltungen, die zuvor im Beobachtungsgebiet lagen, von den strengeren Regelungen für Sperrbezirke betroffen.

Auf der Informationsseite www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest wird der Kreis am Montag, 12. April, eine interaktive Karte einstellen. Hier kann jeder Geflügelhalter durch Eingabe seiner Adresse erfahren, ob er im Sperrbezirk oder in der Beobachtungszone liegt. Außerdem finden sich auf der Seite Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen.

Regelungen im Sperrbezirk

Innerhalb des Sperrbezirks muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden. Innerhalb des Sperrbezirks dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Sowohl im Sperrbezirk als auch Beobachtungsgebiet werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.

Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der vierte Fall. Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8) bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Für dieses Ausbruchsgeschehen konnten die Restriktionszonen bereits aufgehoben werden. Am 21. März wurde der amtliche Verdacht eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz festgestellt. 30.000 Junghennen der betroffenen Haltung mussten getötet werden. Einen Tag später mussten weitere 100.000 Junghennen getötet werden in einem Kontaktbetrieb. Am 2. April wurde ein Ausbruch in Delbrück-Hagen amtlich festgestellt, am Rande des damaligen Sperrgebiets. 30.000 Masthähnchen mussten getötet werden und ein neuer Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden erlassen.

Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest?

Verdachtsfälle auf Geflügelpest können beim Infotelefon gemeldet werden. Es ist unter der Telefonnummer 05251/308 3939 von Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr zu erreichen. Außerhalb der Servicezeiten können die Veterinäre des Kreises über die Kreisleitstelle unter der Telefonnummer 02955/76760 erreicht werden. Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. Deswegen bittet der Kreis die Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Die Tiere sollten nicht selbst angefasst werden, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per E-Mail unter [email protected]

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