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Bundesgerichtshof hebt Urteil in Teilen auf – Mann hatte in Delbrück einen Bekannten getötet

Messerstecher steht erneut vor Gericht

Delbrück/Paderborn

Ein nach einer tödlichen Messerstecherei in Delbrück verurteilter Mann steht nochmal vor Gericht: Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof in einem Punkt aufgehoben. Am kommenden Montag muss das Landgericht daher erneut verhandeln.

Ulrich Pfaff

Symbolbild

Es war eine Bluttat im wahrsten Sinne des Wortes, für die ein Delbrücker zu acht Jahren Haft verurteilt wurde: Er hatte im November 2018 einen Bekannten auf offener Straße erstochen. Mit zwei Stichen in die Brust hatte der damals 28 Jahre alte Angeklagte einen Mann getötet, gegen den er schon lange eine massive Abneigung hegte.

Das tödliche Zusammentreffen der beiden Männer beschäftigte ab Sommer 2019 die Schwurgerichtskammer des Landgerichts, die nach über fünf Monaten Verhandlungsdauer überzeugt war, das 33-jährige Opfer habe bei einer zufälligen nächtlichen Begegnung mit dem Angeklagten wohl einen Streit provoziert, sei aber dann vom den 28-Jährigen mit einem Messer massiv attackiert worden. Das Opfer wurde dabei tödlich verletzt.

Wegen der vorausgegangenen Provokation und des vorhergehenden Drogenkonsums des Angeklagten erkannte das Schwurgericht auf einen minderschweren Fall des Totschlags und auf eine Haftstrafe von acht Jahren.

Diese Strafe hatte auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bestand – hier konnten die obersten Richter keine Rechtsfehler ihrer Paderborner Kollegen erkennen. In einem anderen Punkt hingegen schon: Der 28-Jährige sollte wegen seiner Marihuana-Abhängigkeit zwei Jahre nach Haftbeginn in eine Langzeittherapie. Das wiederum war aus Sicht des Bundesgerichtshof eine fehlerhafte Entscheidung.

Das Schwurgericht sei davon ausgegangen, dass der regelmäßige Cannabis-Konsum des Angeklagten zur Tat insofern beigetragen habe, als ihn die zuvor genommenen Rauschmittel enthemmt und aggressiv gemacht haben könnten – dies, so heißt es in der Revisionsentscheidung des BGH, sei jedoch keine „sichere Feststellung“. Das Schwurgericht habe dargelegt, dass der 28-Jährige bei der Tat nicht in einem auffälligen, von einem Rausch beeinträchtigten Zustand gewesen sei.

Deshalb sei fraglich, ob der Gewaltausbruch auf den Cannabis-Konsum ursächlich zurückzuführen sei – und ob die Unterbringung in einer Langzeittherapie damit zu Recht verhängt worden sei. Am Montag, 15. Februar, muss das Landgericht – diesmal die 8. Große Strafkammer – genau jenen Aspekt neu aufrollen und entscheiden.

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