Nachmittagsbetreuung unterscheidet sich je nach Standort – mit Kommentar
So sind Delbrück und Hövelhof auf den OGS-Platzanspruch ab 2026 vorbereitet
Delbrück/Hövelhof
Ab August 2026 haben Eltern einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach Schulschluss für ihre Kinder in der ersten Klasse. Vier Jahre später gilt der Anspruch dann für alle Grundschüler. Angeboten werden heute bereits eine Übermittagsbetreuung und eine Betreuung am Nachmittag. Die Angebote unterscheiden sich jedoch massiv.
In Delbrück bieten alle sechs Grundschulen eine Betreuung nach Schulschluss an, die von verschiedenen Trägern übernommen wird. Grundsätzlich können die Eltern zwischen einer Betreuung bis 13 Uhr und einer Nachmittagsbetreuung wählen. Der Gesetzgeber schreibt künftig Letzteres vor. Aber auch hier gibt es Unterschiede.