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Bauplätze in der Stadt Delbrück: Neufassung nach kritischer Überprüfung der Kriterien

Stadt ändert Vergabebedingungen

Delbrück (WB). Die Vergabebedingungen für Bauplätze in Delbrück haben sich aus Sicht der Stadtverwaltung „grundsätzlich bewährt.“ Das stellte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstagabend der Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, Heinz Börnemeier, heraus. Börnemeier, der unter anderem zuständig ist für die Grundstücksverwaltung der Stadt Delbrück, hält dennoch gelegentlich Ergänzungen oder Änderungen für erforderlich.

Jürgen Spies

Im künftigen Neubaugebiet Lerchenweg (etwa 120 Bauplätze) in Delbrück-Mitte sind erste Erschließungsmaßnahmen längst erfolgt. Im Hintergrund ist der aufgeschüttete Lärmschutzwall zu sehen.

Deswegen sollen jetzt die Vergabebedingungen geändert und modifiziert werden, “um nicht gewünschte Effekte auszuschließen.”

Vor dem Verkauf des sehr großen Baugebietes „Lerchenweg“ (etwa 120 Bauplätze) am westlichen Stadtrand in Delbrück-Mitte südlich der B64 hat die Verwaltung die Vergabebedingungen anhand der in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen kritisch überprüft. Eine Folge daraus: Künftig sollen die Punkte, die ein Bewerber für jedes volle Jahr auf der Bewerberliste erhält, bei zweimaliger Ablehnung eines angebotenen Bauplatzes verfallen.

Dazu Börnemeier: “Bewerber, die kein Interesse an einem angebotenen Baugebiet haben, argumentieren, dass sie keinen konkreten Bauplatz abgelehnt haben, sondern nur nicht in dem Baugebiet bauen möchten. Nach dem Zweck der Regelung ist dieses aber als Ablehnung zu werten. Deshalb wird die Ergänzung um die Ablehnung eines Baugebietes vorgeschlagen.”

Weiteres Kriterium in den Bauplatzvergabebedingungen: Bewerber oder deren Ehepartner, die bereits Eigentümer eines Bauplatzes oder eines Wohnhauses in der Stadt Delbrück sind oder ein entsprechendes Erbbaurecht in Delbrück besitzen oder bereits einmal ein städtisches Baugrundstück erworben haben, werden in der Reihenfolge allen anderen Bewerbern nachgestellt. Auch hier gab Börnemeier eine Erläuterung: “Bisher war es durch Einzelfallentscheidungen getragene Praxis, dass Bewerber, die Eigentümer von mehr als einer Eigentumswohnung sind, wie Eigentümer eines Bauplatzes behandelt, also allen anderen Bewerbern nachgestellt werden. Dieses soll jetzt explizit in die Bedingungen aufgenommen werden, um Unklarheiten zu beseitigen.”

Notwendigkeit zur Änderung der Kriterien sieht die Verwaltung in bestimmten Formulierungen in den Kaufverträgen. Hintergrund: Nach der bisherigen Fassung haben die Erwerber auch im Falle der Nichteinhaltung der Bebauungsfrist von drei Jahren eine Nachzahlung zu leisten. Tatsächlich ist das Grundstück aber in diesem Fall zurück zu geben.

Der Fachbereichsleiter führte weiter aus: “Gleiches gilt, wenn ein Erwerber das gekaufte Grundstück unbebaut verkaufen möchte. Auch in diesem Fall erhält die Stadt das Grundstück zurück. Die Nachzahlungsverpflichtung kommt zum Tragen, wenn ein Wohnhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten errichtet wird oder das Gebäude nicht erstmals selbst mit Hauptwohnsitz bezogen wird. Zudem auch, wenn es nicht mindestens fünf Jahre bewohnt wird oder das Grundstück oder Teilflächen oder Teilbereiche davon (Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen) vor Ablauf von fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes veräußert werden.”

Falls eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt wird, ist in den Stadtteilen bislang ein Betrag von 75 Euro pro Quadratmeter und in Delbrück-Mitte ein Betrag von 125 Euro pro Quadratmeter nachzuzahlen. Damit soll die Differenz zum Bodenrichtwert (das ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens) abgeschöpft werden.

Wie Heinz Börnemeier weiter erklärte, gelinge dies in den Stadtteilen mit einer Nachzahlung von 75 Euro pro Quadratmeter weiterhin, weil die Summe aus Kaufpreis, Verwaltungskosten, Kanalanschluss-und Erschließungsbeiträgen sowie der Nachzahlung den Bodenrichtwert fast erreicht beziehungsweise teilweise überschreite. Anders sei die Situation in Delbrück-Mitte, wo die Preise in den letzten Jahren sehr deutlich gestiegen sind. Deshalb schlägt die Stadtverwaltung hier eine Erhöhung der Nachzahlung auf 150 Euro vor.

Die Beschlussfassung zu den Änderungen der Vergabebedingungen soll in der nächsten Ratssitzung (Donnerstag, 8. Oktober; 18 Uhr, Stadthalle) erfolgen.

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