Erklärvideo führt Schritt für Schritt durch das Formular
Frist endet: Finanzamt Paderborn unterstützt bei der Grundsteuer
Paderborn
Die Abgabefrist der Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer endet am 31. Oktober. Martin Kaufmann, Leiter des Finanzamts Paderborn, ruft dazu auf, die Feststellungserklärung zeitnah abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen im Finanzamt. Er gibt auch praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.
„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform (www.grundsteuer.nrw.de)“, so Kaufmann. Hier finden Eigentümer Erklärvideos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster (unter www.elster.de) möglich.
Feststellungserklärung kann online abgegeben werden
Ein Vorteil der Online-Abgabe ist die digitale Endkontrolle, welche die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Was vielen Personen nicht bewusst ist: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, können Eltern dieses mitnutzen. Auch wenn die Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt der Leiter des Finanzamts. Für die Feststellungserklärung wird das Aktenzeichen benötigt. „In dem individuellen Informationsschreiben, das Eigentümer von Wohngrundstücken vom zuständigen Finanzamt erhalten haben, finden sie die überwiegenden Angaben für ihre Erklärung“, sagt Kaufmann. Auch das Aktenzeichen sei dort zu finden.
„In der Feststellungserklärung ist das nämlich die erste Eingabe, die gemacht werden muss. Es ist daher als erstes Aktenzeichen und nicht Steuernummer auszuwählen. Dann kann es ohne Sonderzeichen eingetragen werden“, ergänzt der Leiter. Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, sagt Kaufmann. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben.“ Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden.
Finanzverwaltung stellt Erklärvideos bereit
Zu dem Thema Gemarkung und Flurstück hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de ein ausführliches Erklärvideo zur Verfügung gestellt, das Schritt für Schritt durch das Formular führt und die Eintragungen erleichtert. „Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob in der eigenen Feststellungserklärung auch Angaben zu weiteren Personen erforderlich sind, die eine andere Eigentumswohnung im Haus besitzen. Diese sind nicht erforderlich. Sie tragen nur die Daten zu ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum und ihrer eigenen Wohnung ein“, so Kaufmann.
Wer kein Informationsschreiben erhalten hat, kann im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in NRW unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abfragen. „Uns erreichen Anfragen, ob man als Eigentümer keine Erklärung abgeben muss, wenn man kein Informationsschreiben erhalten hat“, berichtet Kaufmann. Hier gilt: „Grundsätzlich ist für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht“, betont der Leiter des Finanzamts.
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