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Vom Hövelhofer Rat beschlossene Außenbereichssatzung in der Kritik

Kreis lehnt Bebauung nahe der Hövelsenner Kapelle ab

Hövelhof (WB). Die Gemeinde Hövelhof möchte den Bau von Wohnhäusern im Landschaftsschutzgebiet nahe der Hövelsenner Kapelle und der Heidschnuckenschäferei an der Sennestraße ermöglichen. Der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde hat der Hövelhofer Verwaltung mitgeteilt, dass er diese Pläne ablehnt.

Meike Oblau

In der Nähe der Hövelsenner Kapelle an der Sennestraße möchte die Gemeinde Hövelhof Wohnbebauung zulassen. Der Kreis Paderborn lehnt das aber ab. Foto: Meike Oblau

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember hatten sich bereits die Naturschützer des NABU gegen das Vorhaben ausgesprochen . Die Naturschützer wiesen dabei insbesondere auf die touristische Bedeutung des Bereichs rund um die Hövelsenner Kapelle und die Heidschnuckenschäferei hin. Seither war in der Öffentlichkeit zu diesem Thema nichts mehr kund getan worden. „Wir befinden uns noch in der Abwägung“, hatte die Hövelhofer Gemeindeverwaltung in der vergangenen Woche auf WV-Anfrage mitgeteilt.

Ablehnende Stellungnahme bereits im März geschickt

Die Kreisverwaltung habe bereits im März eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Vorhaben ins Sennerathaus geschickt, sagte die Pressesprecherin des Kreises, Michaela Pitz. „Natürlich kann die zunächst beschlossene Außenbereichssatzung, die uns vorgelegt wurde, nochmals verändert und nochmal vorgelegt werden, aber so, wie die Satzung im September vom Rat der Gemeinde Hövelhof beschlossen wurde, lehnt der Kreis Paderborn sie ab“, sagte Pitz. In dieses Verfahren seien sowohl das Kreisbauamt als auch das Kreisumweltamt mit eingebunden gewesen.

Ursprünglich fünf Bauplätze geplant

Das Hövelhofer Bauamt hatte in einer Sitzungsvorlage für den Bauausschuss im vergangenen September ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Bauwünsche rund um die Häuser Sennestraße 225 und 231 generell so nicht genehmigungsfähig seien, da die Grundstücke sowohl im so genannten Außenbereich als auch im Landschaftsschutzgebiet liegen. Mit Hilfe einer Außenbereichssatzung könne man aber dennoch fünf Bauplätze für jeweils ein Einzel- oder Doppelhaus mit bis zu zwei Wohneinheiten ermöglichen, hieß es aus dem Rathaus. Die Außenbereichssatzung wurde im September dann auch im Rat bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Eine dieser Gegenstimmen kam von Jörg Schlüter von den Grünen, der schon damals gesagt hatte, er gehe davon aus, dass sich der Kreis Paderborn der Sache annehmen und das geplante Vorhaben ablehnen werde. Das ist nun, nachdem die so genannten „Träger öffentlicher Belange“ gehört wurden, auch so eingetreten. Der Gemeinderat hat die Satzung im vergangenen Herbst zwar beschlossen, der Kreis Paderborn aber lehnt sie ab.

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