Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Mittwoch: MZG schließt als Impfstelle vorübergehend
Impfstoffmangel: Impfzentrum in Salzkotten schränkt Öffnungszeiten ein
Paderborn/Salzkotten
Da auch das Impfzentrum des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle vom Impfstoffmangel betroffen ist, schließt es am kommenden Sonntag, 4. Juli, ganz. Am Freitag, 2. Juli, und Samstag, 3. Juli, wird jeweils nur von 14 bis 20 Uhr geimpft. Das teilte der Kreis am Donnerstag mit. „Sollten Terminverlegungen erforderlich sein, werden Betroffene stets persönlich informiert“, heißt es im Corona-Lagebericht..
Wie berichtet, können die Impfzentren nach einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ihre Öffnungszeiten flexibel gestalten. „Das werden wir auch so handhaben. Selbstverständlich wird in unserem Impfzentrum in Salzkotten alles komplett verimpft, was wir haben“, hatte der Krisenstabsleiter des Kreises Paderborn, Dr. André Brandt, vergangene Woche gesagt.
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit (MZG) in Bad Lippspringe unterstützt seit April dieses Jahres im Auftrag des Kreises als Impfstelle das Impfzentrum. „Da der Impfstoff weiter knapp ist, wird das MZG vorübergehend ab dem 12. Juli geschlossen, bis wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht“, teilte der Kreis mit. Alle bis zu dem Tag bereits gebuchten Termine für Zweitimpfungen fänden statt.
Acht neue Fälle und noch 53 Infizierte
Zudem hat der Kreis Paderborn am Donnerstag acht neue Corona-Fälle gegenüber dem Vortag bekannt gegeben (Stand jeweils 11 Uhr). Da sieben weitere Erkrankte als genesen gelten, sind derzeit offiziell noch 53 Menschen im Kreis mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert (Vortag: 52).
Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn 20, Salzkotten 17, Büren 6, Lichtenau 3, Delbrück 2, Bad Lippspringe 1, Borchen 1, Bad Wünnenberg 1, Hövelhof 1 und Altenbeken 1. Die Zahl der laborbestätigten Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt laut Kreisverwaltung nun 10.590 und die der Erkrankten, die als genesen gelten, 10.379. Unverändert 158 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Den letzten Todesfall gab es vor knapp drei Wochen zu beklagen. 434 Personen stehen zurzeit unter Quarantäne. 25 Corona-Erkrankte werden im Krankenhaus behandelt, 9 von ihnen intensivmedizinisch.
Inzidenzwerte im Kreis Paderborn und Schwellenwerte im Bund und in NRW
Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) und das Robert-Koch-Institut (RKI) wiesen – wie berichtet – am Donnerstagmorgen eine um 0,6 gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz von 6,2 für den Kreis Paderborn aus (Datenstand 0 Uhr).
Angesichts sinkender Corona-Zahlen wurden in NRW Ende Mai Öffnungen und Lockerungen in zahlreichen Bereichen erlaubt. Am 21. Juni folgten weitere. Die aktuelle Coronaschutzverordnung (PDF auf der Website des Landes) enthält drei Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 (unter 35), Stufe 2 (35 bis 50) und Stufe 3 (50 bis 100). Dabei muss die Inzidenz diese Schwellenwerte an fünf Werktagen hintereinander unterschreiten. Die Öffnungsschritte treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die offiziellen Werte sind ausschlaggebend, wenn es um die Reduzierung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen geht. Maßgeblich sind die Inzidenzwerte, die das RKI in einer Tabellendatei auf dieser Website veröffentlicht: https://www.rki.de/inzidenzen. Hier folgen die vergangenen sieben Werte für den Kreis Paderborn: 6,2 – 6,8 – 7,1 – 6,2 – 6,2 (Sonntag) – 5,8 – 6,5. Dabei handelt es sich jeweils um die tagesaktuell gemeldeten Werte, die nicht zu verwechseln sind mit denen nach Meldedatum beim LZG. Diese steigen durch Nachmeldungen rückwirkend. Sie sind hier auf der Website des Landeszentrums aufgelistet und dort über folgende Einstellungen zu finden: „Paderborn > Verlauf > alle Fälle > 7 Tage > pro 100.000“.
Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufe (direkt zum PDF). Die Veröffentlichungen sind rechtsverbindlich und ersetzen die bisherige Allgemeinverfügung zur Lockerung oder Verschärfung von Maßnahmen des Ministeriums.
Inzidenzwert: Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstag, 1. Juli, bei 5,7 (Vortag: 5,5) und in Deutschland bei 5,1 (5,2). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 2,2 (2,5) – Hochsauerlandkreis 14,2 (13,1) – Höxter 2,1 (2,1) – Lippe 7,8 (5,8) – Soest 15,6 (12,3).
Inzidenzwert: Kommunen im Kreis Paderborn
Der Kreis Paderborn veröffentlicht auf seiner Website (hier geht es direkt zum Dashboard) für die Städte und Gemeinden nicht-offizielle, „kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen“ (Stand: Mittwoch, 30. Juni, 11 Uhr):
Altenbeken 11 (Dienstag: 11) – Bad Lippspringe 0 (12,3) – Bad Wünnenberg 8,2 (0) – Borchen 7,5 (0) – Büren 9,3 (13,9) – Delbrück 3,1 (3,1) – Hövelhof 0 (0) – Lichtenau 0 (9,5) – Paderborn 4,6 (0,7) – Salzkotten 28 (20).
Auf dem Dashboard gibt der Kreis unter dem Reiter „Copyright“ Erläuterungen zur Sieben-Tages-Inzidenz (siehe dazu auch unten „Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug“).
Impfzahlen
Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat es im Kreis Paderborn bis einschließlich Mittwoch, 30. Juni, folgende Impfungen gegeben:
– in den Arztpraxen: 78.052 (Dienstag: 76.782, Montag: 75.913) Erstimpfungen, 38.004 (36.794, 35.721) Folgeimpfungen, 44.250 (43.028, 41.915) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– im Kreis-Impfzentrum in der Salzkottener Sälzerhalle: 62.388 (61.929, 61.464) Erstimpfungen, 57.018 (56.734, 56.445) Folgeimpfungen, 57.029 (56.745, 56.456) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– mobile Teams: 12.169 (12.169, 12.169) Erstimpfungen, 10.736 (10.736, 10.736) Folgeimpfungen, 11.085 (11.085, 11.085) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
Inklusive der Impfungen in Krankenhäusern (Erstimpfungen: 18.838, vollständig geimpft: 14.889), aber ohne die Impfungen von Betriebs- und Privatärzten haben laut Kreisverwaltung 171.447 Personen (55,69 Prozent der Bevölkerung des Kreises Paderborn) eine Erstimpfung und 120.418 (39,12) eine Folgeimpfung erhalten. Vollständig geimpft sind 127.253 Bürger (41,3) des Kreises Paderborn.
www.corona-kvwl.de/impfbericht
Dashboard des Kreises Paderborn zu Corona-Impfungen
Hintergrund
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung.
Und hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Ein Überblick der aktuellen Regelungen findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier geht es direkt zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung (gültig ab 21. Juni; PDF). Darin:
I. Allgemeiner Teil – §1: Zielsetzung, Anwendungsbereich
(4) Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bezogen auf drei Stufen:
1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,
2. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt,
und 3. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
Kreis Paderborn: „Die Sieben-Tages-Inzidenz ... ist ein wichtiger Indikator für den Stand und die Entwicklung der Pandemie. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Inzidenzwert, der täglich vom Landeszentrum für Gesundheit (LZG) für die Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht wird, maßgeblich für eine Verschärfung bzw. Lockerung der Schutzmaßnahmen. Deshalb veröffentlichen wir als Inzidenzwert für den gesamten Kreis den vom LZG ausgewiesenen Wert. Für die Städte und Gemeinden veröffentlichen wir kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen. ... Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. So meldet der Kreis Paderborn Personen mit einem positiven Schnelltest (POC-Test) als Infektionsfall und veröffentlicht diese, noch bevor er durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Das LZG veröffentlicht hingegen gemäß den bundesweiten RKI-Vorgaben Infektionsfälle mit einem positiven PCR-Test. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Quelle: Kreis Paderborn (Reiter „Copyright“)
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