Delbrücker Arzt reicht Klage ein
In den eigenen Fuß geschossen: Kreis Paderborn entzieht Waffenbesitzkarte
Paderborn/Delbrück/Minden
Weil er sich mit seinem Jagdgewehr in den eigenen Fuß geschossen hat, ist einem Arzt aus Delbrück die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Gegen die Entscheidung des Kreises Paderborn legte er Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden ein. Jetzt kam es zur Einigung: Zwar bleibt die Karte eingezogen, der Delbrücker darf aber eine neue beantragen.
Gestenreich zeigten die Klägeranwälte vor Gericht, wie es zu dem fatalen Schuss gekommen sein könnte, bei dem der linke Fuß getroffen wurde. Das sei ein Unglück, wie es jedem mal passieren könne, argumentierte die Klägerseite. Wenn man das Gewehr auch nur kurz nicht in der Gewalt habe, entwickle es eine starke Eigendynamik, berichtete die Anwältin aus eigener Erfahrung.