Corona-Lage im Kreis Paderborn: 636 Personen gelten offiziell als infiziert
140 neue Infektionen
Paderborn (WB/LaRo)
Dem Paderborner Kreisgesundheitsamt sind am Mittwoch (Stand 11 Uhr) gegenüber dem Vortag 140 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Da sieben weitere Personen eine Erkrankung überstanden haben, gelten nun offiziell 636 als infiziert.
Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die zehn Kommunen: Paderborn (311), Delbrück (71), Bad Wünnenberg (51), Hövelhof (45), Salzkotten (40), Büren (27), Altenbeken (31), Bad Lippspringe (28), Borchen (24) und Lichtenau (8). Am Dienstag hatte der Kreis Paderborn – wie berichtet – sieben weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion und 68 Neuinfektionen bekannt gegeben.
57 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt (+2 gegenüber dem Vortag), 17 von ihnen intensivmedizinisch (+2). 2581 Menschen befinden sich in vom Paderborner Kreisgesundheitsamt angeordneter Quarantäne.
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist – wie berichtet – für den Zeitraum vom 16. bis zum 22. Dezember eine Sieben-Tages-Inzidenz von 156,3 aus (Stand, 23.12., 0 Uhr).* Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.
Die Zahl der aufsummierten und laborbestätigten Coronavirus-Infektionen ist seit Ausbruch der Pandemie auf 4268 gestiegen. Die aufsummierte Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, beträgt 3565. Insgesamt 85 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben.
Paderborn hebt Maskenpflicht in der City auf
Trotz zahlreicher Neuinfektionen in Paderborn und Inzidenzwert von knapp 150 hat die Stadt die Maskenpflicht in der Paderborner Innenstadt gekippt.
Der Vorstoß der Stadt kommt überraschend: In der Innenstadt müssen Menschen in der Fußgängerzone und Haupteinkaufsstraße keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Das bestätigte Pressesprecher Jens Reinhardt auf Nachfrage dieser Zeitung und begründete dieses mit der Schließung der Geschäfte.
Gesundheitsamt zwischen Heiligabend und Neujahr
Das Gesundheitsamt ist am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen. „An diesen Tagen schließen auch die Labore, welche die Corona-Tests durchführen. Daher bekommt das Gesundheitsamt an diesen Tagen keine neuen Infektionsfälle gemeldet“, sagte die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Constanze Kuhnert. Auch das Corona-Informationstelefon ist außerhalb der Feiertage erreichbar.
Vom 28. bis 30. Dezember werden unter der Telefonnummer 05251/3083333 von 9 bis 16 Uhr allgemeine Fragen zu Covid-19 beantwortet. Am 24. und 31. Dezember sowie am 2. Januar ist das Infotelefon von 12 bis 16 Uhr zu erreichen.
Corona-Patienten und Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 wenden.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr sowie samstags von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 erreichbar. www.kreis-paderborn.de/corona
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona.
*Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Das LZG Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. Möglich ist ebenso, dass örtlich zusätzliche Informationen, z.B. über die Falldefinitionen des Meldewesens hinaus verfügbar sind, die im Meldewesen nicht abgebildet werden. Manche Daten, insbesondere zu den Zahlen der Genesenen und den aktuell Infizierten können zudem nur geschätzt werden, sind also nicht eindeutig bestimmbar. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“
Das RKI schreibt zum Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website (siehe Disclaimer): „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.“
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