LWL-Landesmuseum will für alle da sein und bietet regelmäßig Sonderführungen an
Anfassen ausdrücklich erlaubt: Führung für Sehbehinderte im Kloster Dalheim
Lichtenau-Dalheim
Während es normalerweise in Museen streng verboten ist, ausgestellte Objekte zu berühren, hieß es bei der jüngsten Führung im Kloster Dalheim für blinde und sehbehinderte Menschen ausdrücklich: „Anfassen erlaubt!“
Die Stiftung Kloster Dalheim LWL-Landesmuseum für Klosterkultur möchte mit ihren Angeboten alle Besucher, ob mit oder ohne Handicap, zu einer aktiven Teilnahme am kulturellen Leben anregen. Daher werden zweimal im Jahr inklusive öffentliche Führungen für sehbehinderte, blinde und sehende Menschen angeboten.