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Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Donnerstag, 15. Juli: Inzidenz auf 7,5 gestiegen

Mehr als 600 Personen stehen unter Quarantäne

Paderborn/Salzkotten

Der Kreis Paderborn hat am Donnerstag gegenüber Mittwoch sechs Corona-Neuinfektionen bekannt gegeben (Stand jeweils 11 Uhr). Da vier weitere Erkrankte als genesen gelten, sind demnach 40 Menschen im Kreis mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert (Vortag: 38).

Symbolbild. Foto: dpa

Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn 12, Salzkotten 9, Büren 9, Borchen 3, Hövelhof 2, Delbrück 2, Lichtenau 1, Bad Wünnenberg 1, Altenbeken 1, Bad Lippspringe 0. 634 Personen stehen zurzeit unter Quarantäne (Vortag: 548).

16 Corona-Erkrankte werden im Krankenhaus behandelt; niemand von ihnen muss intensivmedizinisch behandelt werden. Die Zahl der Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt laut Kreisverwaltung 10.625 und die der Erkrankten, die als genesen gelten, 10.426. Unverändert 159 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Der letzte Todesfall wurde Dienstag vor einer Woche bekannt gegeben.

15. Juli 2021: Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick. Foto: Kreis Paderborn

Inzidenzwerte im Kreis Paderborn und Schwellenwerte im Bund und in NRW

Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) und das Robert-Koch-Institut (RKI) wiesen am Donnerstagmorgen eine gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz von 7,5 aus (Datenstand: 0 Uhr), was 23 Fällen entspricht. Beim LZG sind am Mittwoch 10 Corona-Fälle neu in die Statistik eingeflossen, davon datiert die Landeseinrichtung in Bochum 9 Fälle auf Mittwoch selbst (eine Nachmeldung; siehe unten auch: Melde- und Übermittlungsverzug). Höher war der Inzidenzwert zuletzt am Donnerstag vor drei Wochen (8,4). Am Mittwoch lag die Inzidenz bei 4,9, am Donnerstag vor einer Woche bei 3,6 und vor einem Monat noch bei 17,2.

Angesichts der niedrigen Coronazahlen hat Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt in Richtung Normalität gewagt: Auch Disco, Kirmes und Volksfeste sind mit kleinen Auflagen wieder möglich. In vielen Bereichen fallen zudem Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten – aber nicht überall. Möglich macht das eine neue „Inzidenzstufe Null“ in der aktualisierten NRW-Coronaschutzverordnung, die ab dem 9. Juli und bis zum 5. August gültig ist. Die Verordnung (PDF auf der Website des Landes) enthält nun vier Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte und Schutzmaßnahmen für die Kommunen vorsehen: Stufe 0 (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10), Stufe 1 (10 bis 35), Stufe 2 (35 bis 50) und Stufe 3 (über 50).

Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die offiziellen Werte sind ausschlaggebend, wenn es um die Reduzierung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen geht. Maßgeblich sind (auch für die NRW-Coronaschutzverordnung) die Inzidenzwerte, die das RKI in einer Tabellendatei auf dieser Website veröffentlicht: https://www.rki.de/inzidenzen. Hier folgen die vergangenen acht Werte für den Kreis Paderborn: 7,5 – 4,9 – 4,2 – 5,5 – 5,5 (Sonntag) – 5,2 – 4,2 – 3,6. Dabei handelt es sich jeweils um die tagesaktuell gemeldeten Werte, die nicht zu verwechseln sind mit denen nach Meldedatum beim LZG. Diese steigen durch Nachmeldungen rückwirkend. Sie sind hier auf der Website des Landeszentrums aufgelistet und dort über folgende Einstellungen zu finden: „Paderborn > Verlauf > alle Fälle > 7 Tage > pro 100.000“.

Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum und die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw. Die dort gemachten Angaben sind rechtsverbindlich.

Inzidenzwert: Blick in die Nachbarkreise

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstag, 15. Juli, bei 9,4 (Vortag: 8,2) und in Deutschland bei 8 (7,1). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 9,6 (7,1) – Hochsauerlandkreis 5,8 (5,8) – Höxter 5,7 (3,6) – Lippe 5,2 (5,2) – Soest 9,3 (7,6).

Inzidenzwert: Kommunen im Kreis Paderborn

Der Kreis Paderborn veröffentlicht auf seiner Website (hier geht es direkt zum Dashboard) für die Städte und Gemeinden „kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen“ (Stand: Donnerstag, 14. Juli, 11 Uhr):

Altenbeken 11 (Mittwoch: 0) – Bad Lippspringe 0 (18,5) – Bad Wünnenberg 8,2 (8,2) – Borchen 14,9 (14,9) – Büren 27,9 (23,9) – Delbrück 6,3 (3,1) – Hövelhof 0 (0) – Lichtenau 0 (0) – Paderborn 4 (4) – Salzkotten 8 (12).

Auf dem Dashboard gibt der Kreis unter dem Reiter „Copyright“ Erläuterungen zur Sieben-Tages-Inzidenz (siehe dazu auch unten „Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug“).

Impfzahlen

Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat es im Kreis Paderborn bis einschließlich Mittwoch, 14. Juli, folgende Impfungen gegeben:

– in den Arztpraxen: 85.152 (Dienstag: 84.589) Erstimpfungen, 52.235 (50.114) Folgeimpfungen, 58.831 (56.671) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)

– im Kreis-Impfzentrum in der Salzkottener Sälzerhalle: 68.817 (68.602) Erstimpfungen, 59.963 (59.691) Folgeimpfungen, 60.463 (60.191) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)

– mobile Teams: 12.253 (12.253) Erstimpfungen, 10.740 (10.740) Folgeimpfungen, 11.095 (11.095) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)

Zudem impfen noch Krankenhäuser und Betriebsärzte.

www.corona-kvwl.de/impfbericht

Dashboard des Kreises Paderborn zu Corona-Impfungen

Hintergrund

Weitere Informationen

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie im Newsblog des WESTFALEN-BLATTES.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.

Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung.

Und hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Ein Überblick der aktuellen Regelungen findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier geht es direkt zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung (gültig ab 9. Juli; PDF). Darin:

I. Allgemeiner Teil – §1: Zielsetzung, Anwendungsbereich

4: „Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird; nur wenn ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.“

Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.

Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“

Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.

Kreis Paderborn: „Die Sieben-Tages-Inzidenz ... ist ein wichtiger Indikator für den Stand und die Entwicklung der Pandemie. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Inzidenzwert, der täglich vom Landeszentrum für Gesundheit (LZG) für die Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht wird, maßgeblich für eine Verschärfung bzw. Lockerung der Schutzmaßnahmen. Deshalb veröffentlichen wir als Inzidenzwert für den gesamten Kreis den vom LZG ausgewiesenen Wert. Für die Städte und Gemeinden veröffentlichen wir kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen. ... Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. So meldet der Kreis Paderborn Personen mit einem positiven Schnelltest (POC-Test) als Infektionsfall und veröffentlicht diese, noch bevor er durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Das LZG veröffentlicht hingegen gemäß den bundesweiten RKI-Vorgaben Infektionsfälle mit einem positiven PCR-Test. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Quelle: Kreis Paderborn (Reiter „Copyright“)

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