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Heimische Handwerker unterstützen offenen Brief des Kfz-Verbandes NRW an Ministerpräsident Armin Laschet

„Autohäuser sollen wieder öffnen“

Paderborn

Die Kfz-Innung Paderborn-Höxter fordert die Öffnung der Autohäuser unter Auflagen. Damit schließen sich die heimischen Handwerker einem offenen Brief des Kfz-Verbandes NRW an Ministerpräsident Armin Laschet an.

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Der winterliche Lockdown belastet die Betreiber von Autohäusern im Kreis Paderborn. Foto: Harald Iding

„Wir haben Verständnis dafür, dass nicht alles sofort wieder möglich sein wird und auch die aktuelle Lage noch sehr ernst ist“, sagt Stephan Peters, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Aber die betroffenen Betriebe müssten endlich wissen, woran sie sind und unter welchen Bedingungen sie wieder arbeiten können.

Obermeister Karsten Schmidt kennt das Dilemma der Betriebe: „Anders als die große Menge der Einzelhändler können die Autohäuser den Umfang ihres Warenlagers, also des Fahrzeugbestandes, nicht kurzfristig dem durch die Betriebsschließungen bedingten Absatzstopp anpassen.“ Aufgrund von langfristigen Ziel- und Liefervereinbarungen mit den Fahrzeugherstellern und -Importeuren quöllen die Höfe der Autohäuser seit Dezember über von Neufahrzeugen.

„Der Fahrzeughandel lebt nach wie vor von dem unmittelbaren Zugang zur Ware in den Verkaufsräumen, von Probefahrten und vor allem von der intensiven Beratung“, weiß der Obermeister. Dem enormen Kostendruck könnten viele Händler ohne Einnahmen aus dem Fahrzeugverkauf nicht mehr lange standhalten. Langfristinvestitionen, die von den Autohändlern gerade mit Blick auf die Verkehrswende für neue Fahrzeugtypen mit alternativer Antriebstechnik getätigt wurden, ließen sich nicht mehr amortisieren. Kreditlinien und damit die Liquidität vieler Betriebe seien in Gefahr. Sollte dieser Zustand nicht kurzfristig beendet werden, drohe dem ausschließlich klein- und mittelständisch organisiertem Autohandel das Aus.

„Die Ausstellungsräume der Autohäuser sind außerdem so groß, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen, bezogen auf die Fläche je Kunde mehr als übererfüllt werden könnten“, so Peters. Die zuständige Berufsgenossenschaft, die BGHM, habe arbeitsschutzrechtliche Corona-Vorschriften erlassen, die äußerst weitreichend seien. „Aus diesen Gründen sehen wir in der zugegeben schwierigen Pandemielage verantwortbare Alternativen“, so Peters.

Dienstleistungen im unmittelbaren Kontakt könnten zudem zusätzlich zu den Vorschriften der Berufsgenossenschaft ausschließlich mit FFP2-Masken (alternativ mit KN95- oder N95-Masken) durchgeführt werden. Diese Masken würden den zu beratenden und zu bedienenden Kunden sogar kostenlos bei Betreten der Geschäftsräume zur Verfügung gestellt.

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